Kryptosteuer-Schock!? SPD-Pläne zur Abschaffung der Einjahresfrist - was Kryptoanleger jetzt wissen müssen

  • 5 Minuten Lesezeit

Deutschland steht vor einem möglichen steuerpolitischen Umbruch – und ausgerechnet Kryptoanleger könnten die größten Verlierer werden.

In den aktuellen Koalitionsverhandlungen drängt die SPD auf eine umfassende Reform der Kapitalertragsteuer – mit drastischen Folgen für jeden, der Bitcoin, Ethereum, Altcoins oder Stablecoins hält.

Im Fokus: Die Abschaffung der Einjahresfrist, nach der Gewinne aus privaten Kryptowertverkäufen bisher steuerfrei waren.

Die SPD will sämtliche Krypto-Gewinne künftig – unabhängig von der Haltedauer – mit 30 Prozent Abgeltungssteuer belegen. Für viele Anleger wäre das ein radikaler Bruch mit dem bisherigen steuerlichen Vertrauensschutz.

Doch was steckt juristisch dahinter?

Was bedeutet das für laufende Investments, für Wallet-Strukturen, für Tokenisierungsmodelle oder sogar für alltägliche Zahlungen mit Krypto?

Und was können Anleger jetzt tun, um rechtzeitig gegenzusteuern?


1. Die Einjahresfrist – was bisher galt

Bisher galten Gewinne aus Kryptowährungen nach § 23 EStG als private Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutete: Wer Coins mindestens ein Jahr hielt, konnte sie steuerfrei verkaufen. Die Regelung entsprach der Behandlung von „anderen Wirtschaftsgütern“ – ähnlich wie Kunst oder Gold.

Diese Haltefrist war ein zentraler Anreiz für langfristige Anleger und Grundlage zahlreicher steuerlicher Gestaltungen. Nicht wenige Investoren strukturierten ihre Wallets und Strategien gezielt darauf aus. Auch steuerliche Rücklagen und betriebsinterne Finanzplanungen basierten auf diesem Mechanismus.

Mit dem Wegfall dieser Regelung würde jede Wertsteigerung steuerpflichtig, auch wenn sie erst nach fünf oder zehn Jahren realisiert wird – unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich erfolgt, über zentrale Börsen, DEXs oder OTC. Damit würde Krypto faktisch dem klassischen Kapitalmarkt gleichgestellt – ohne dessen Schutzmechanismen.


2. Abgeltungssteuer für Krypto? Ein juristischer Paradigmenwechsel

Was auf den ersten Blick nach „Steuergerechtigkeit“ klingt, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in bestehende Rechte und Rechtsklarheit. Denn: Die SPD plant nicht nur die Angleichung der Besteuerung, sondern auch die Erhöhung des Abgeltungssteuersatzes auf 30 % – während Zinsen und Dividenden aktuell mit 25 % (zzgl. Soli/KiSt) besteuert werden.


Juristisch bedeutet das eine Abkehr von der bisherigen Behandlung nach § 23 EStG hin zu einer Einordnung als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 EStG – mit weitreichenden Folgen:


• Verlustverrechnungsbeschränkungen greifen.

• Steuerstundungsmodelle (z. B. durch Halten in Cold Wallets) verlieren ihren Sinn.

• Steuerfreiheit nach langer Haltedauer entfällt dauerhaft.

• Krypto-Zahlungen lösen steuerpflichtige Veräußerungsvorgänge aus – selbst beim Einkauf eines Kaffees.

Die geplante Reform würde die steuerrechtliche Landschaft grundlegend verändern – und die Nutzung von Kryptowährungen im Alltag faktisch unbrauchbar machen.


3. Rückschritt für Privatanleger – und für den Standort Deutschland

Die geplante Reform sendet ein klares Signal: Mehr Regulierung, weniger Freiraum für dezentrale Innovation.

Während andere Länder wie Portugal, die Schweiz oder Dubai gezielt steuerliche Anreize für Krypto schaffen, diskutiert Deutschland über Strafbesteuerung.


Betroffen wären vor allem:

• Privatinvestoren, die auf langfristiges Halten gesetzt haben

• Krypto-Start-ups, die Tokenmodelle mit Haltefristen konzipiert haben

• Staking-Teilnehmer oder Betreiber von Nodes, die steuerlich auf Bestandsschutz vertrauten

• Normalverbraucher, die mit Bitcoin oder Stablecoins bezahlen möchten

Spätestens wenn jede Mikrotransaktion einen steuerpflichtigen Vorgang auslöst, wird Krypto als Zahlungsmittel in Deutschland de facto abgeschafft.


4. Was passiert mit bestehenden Coins und Altbeständen?

Eine der brisantesten Fragen, die juristisch bislang unbeantwortet ist: Was geschieht mit Beständen, die Anleger bereits vor Jahren gekauft haben – im Vertrauen auf die bisherige Rechtslage?

Rein steuerrechtlich wäre eine rückwirkende Besteuerung rechtlich problematisch. Aber: Wird die Neuregelung nicht rückwirkend formuliert, sondern ab dem Inkrafttreten angewendet, wären selbst langfristig gehaltene Coins steuerpflichtig, sobald sie ab 2025 verkauft werden.

Damit würde das Vertrauen in bestehende Haltefristen faktisch zerstört. Auch das Prinzip des Vertrauensschutzes, wie es das Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehoben hat, würde in der Praxis unterlaufen.

Wer bislang strukturiert und langfristig investiert hat, stünde plötzlich vor erheblichen Steuerlasten – ohne Übergangsregelung, ohne Bestandsschutz.


5. Was können Anleger und Unternehmer jetzt tun?

Die gute Nachricht: Noch ist nichts beschlossen. Aber: Die politische Richtung ist eindeutig – und steuerliche Vorbereitung ist dringend geboten.

Ich empfehle betroffenen Anlegern, Unternehmen und Plattformbetreibern aktuell:

• Alle Coin-Bestände zu analysieren und Haltefristen zu dokumentieren

• Bestehende Strukturen (Wallets, Staking, Lending) auf steuerliche Risiken zu prüfen

• Möglichkeiten der vorzeitigen Realisierung (z. B. strategischer Verkauf vor Friständerung) zu bewerten

• Frühzeitig steuerliche Modelle anzupassen, z. B. über Privat- vs. Betriebsvermögen

• Künftige Wallet-Transaktionen lückenlos zu dokumentieren, um später steuerlich abgesichert zu sein

In Einzelfällen kann auch eine vorausschauende Strukturierung durch Verlagerung in steuerlich günstigere Jurisdiktionen in Betracht gezogen werden – allerdings unter strenger Einhaltung aller Meldepflichten, Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und Geldwäschevorgaben.


6. Fazit – und strategische Einordnung

Die Steuerpläne der SPD könnten den Umgang mit Kryptowährungen in Deutschland grundlegend verändern – steuerlich, regulatorisch, praktisch.

Sie betreffen nicht nur Großanleger, sondern jeden, der Bitcoin oder Altcoins nutzt, aufbewahrt oder überträgt.

Die Einjahresfrist war eine juristisch sinnvolle, einfache und innovationsfreundliche Lösung. Ihre Abschaffung wäre ein Rückschritt.

Ob sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzt, ist offen – aber die Richtung ist klar: Mehr Kontrolle, mehr Regulierung, weniger Flexibilität.

Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert ab 2025 unerwartete Steuerforderungen, Bußgelder, Nachforderungen – oder gar den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Als zertifizierte Krypto- und Steuerrechtsexpertin unterstütze ich Mandanten bundesweit – präventiv, strategisch, verteidigend.


Mini-FAQ: Krypto-Steuerpläne der SPD


1. Gilt die Einjahresfrist aktuell noch?

Ja – Stand heute (März 2025) ist die Einjahresfrist nach § 23 EStG weiterhin gültig. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen bleiben steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mindestens zwölf Monate liegen.


2. Was ändert sich konkret, wenn die SPD sich durchsetzt?

Die Einjahresfrist würde komplett wegfallen. Alle Krypto-Gewinne wären steuerpflichtig – unabhängig von der Haltedauer. Zusätzlich soll der Abgeltungssteuersatz auf 30 % steigen.


3. Betrifft die neue Regel auch Altbestände?

Nach bisherigen Entwürfen könnte die neue Regel ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens gelten – also auch für Coins, die bereits viele Jahre gehalten wurden. Eine rückwirkende Anwendung wäre rechtlich problematisch, aber politisch nicht ausgeschlossen.


4. Kann man sich dagegen wehren?

Direkter Widerstand ist schwer – aber strategische Anpassungen sind möglich. Anleger können bis zur gesetzlichen Umsetzung durch Verkäufe, Umstrukturierungen oder gezielte Dokumentation Einfluss nehmen.


5. Was passiert mit alltäglichen Krypto-Zahlungen?

Jede Transaktion (z. B. Kauf eines Kaffees mit Bitcoin) würde steuerlich als Veräußerung gewertet – und damit steuerpflichtig. Kryptowährungen wären im Alltag kaum noch nutzbar.


Grafische Timeline: So könnte der Zeitplan zur Krypto-Steuerreform aussehen


März 2025 – Koalitionsverhandlungen:

SPD fordert Abschaffung der Einjahresfrist und Einführung der Abgeltungssteuer auf Krypto-Gewinne (30 %).


Frühjahr 2025 – Entwurf Koalitionsvertrag:

Verhandlungen mit CDU/CSU, erste Kompromissformulierungen erwartet.


Sommer 2025 – Referentenentwurf des BMF:

Gesetzentwurf zur Reform der Kapitaleinkünfte erscheint – ggf. mit Regelungen zu Kryptowerten.


Herbst 2025 – Gesetzgebungsverfahren:

Bundestagsdebatte und Anhörungen im Finanzausschuss; Änderungen möglich.


Dezember 2025 – Verabschiedung im Bundestag?


Mögliches Inkrafttreten zum 01.01.2026 – aber auch rückwirkende Anwendung nicht ausgeschlossen.


JETZT – März bis Dezember 2025:

Zeit für Vorbereitung und strategische Steueroptimierung!


Kontaktaufnahme – jetzt handeln, nicht abwarten


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