Kündigung erhalten? Das sollten Sie tun ​

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt für viele Arbeitnehmer eine existenzielle Herausforderung dar. Besonders in Deutschland gibt es jedoch klare arbeitsrechtliche Regelungen, die Sie als Arbeitnehmer schützen können. Eine der effektivsten Maßnahmen bei einer unrechtmäßigen Kündigung ist die Kündigungsschutzklage. Doch welche Optionen haben Sie genau, wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen?

Unrechtmäßige Kündigung und ihre Risiken

Eine Kündigung führt nicht nur zum Verlust des Arbeitsplatzes, sondern hat oft auch finanzielle und psychologische Folgen. Besonders dann, wenn die Kündigung unrechtmäßig ist, fühlen sich viele Arbeitnehmer unfair behandelt. Typische Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten, sind:

  • Fristlose Kündigung ohne nachvollziehbaren Grund
  • Kündigung während der Krankheit oder Schwangerschaft
  • Kündigung trotz Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihre Kündigung rechtswidrig ist, besteht die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Aber worauf kommt es an und wie können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Rechte effektiv verteidigen?

Kündigungsschutzklage: Was ist das und welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Eine Kündigungsschutzklage ist eine gerichtliche Maßnahme, mit der Sie sich gegen die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags wehren können. In Deutschland ist diese Möglichkeit im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankert, das sicherstellt, dass Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen dürfen. Dies betrifft vor allem:

  • Betriebsbedingte Gründe: Kündigungen aufgrund betrieblicher Umstände, etwa einer Schließung oder Umstrukturierung.
  • Personenbedingte Gründe: Kündigungen aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten, die die Erfüllung der Arbeitspflichten unmöglich machen.
  • Verhaltensbedingte Gründe: Kündigungen aufgrund von Fehlverhalten oder Verstößen des Arbeitnehmers.

Aber liegen denn diese Voraussetzungen wirklich vor? Oft sagt der Arbeitgeber natürlich „ja“, doch so einfach ist das nicht. Die Voraussetzungen für eine Kündigung werden in der Regel arbeitnehmerfreundlich ausgelegt. Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist und als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt wird. Was bedeutet das konkret? 

Zum Beispiel muss vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel erst eine Abmahnung ausgesprochen werden, um dem Arbeitnehmer die Chance zu geben, sein Verhalten zu verbessern. Ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist, kann selbstverständlich nur im Einzelfall bewertet werden, aber eines ist klar: So einfach geht das nicht! Das Kündigungsschutzgesetz sorgt dafür, dass Ihre Rechte geschützt bleiben.


Voraussetzungen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage

Damit eine Kündigungsschutzklage Erfolg hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Das KSchG greift nur, wenn Ihr Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt und Sie länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt sind.
  2. Fristgerechte Einreichung der Klage: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
  3. Formale und inhaltliche Richtigkeit der Kündigung: Prüfen Sie, ob die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt ist – etwa ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ein Betriebsrat, falls vorhanden, ordnungsgemäß beteiligt wurde. Natürlich prüfen Sie hier auch, ob die Kündigung der Vorgaben des KschG standhält.

Ablauf der Kündigungsschutzklage:

Ist nun die Entscheidung getroffen und die Kündigungsschutzklage wird eingereicht, folgt in der Regel der folgende Ablauf:

  1. Frist von drei Wochen: Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
  2. Gütetermin: Das Arbeitsgericht setzt zunächst einen Gütetermin an, bei dem versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu finden. Insbesondere in der Güteverhandlung besteht die Möglichkeit, dass sich die Parteien auf einen Kompromiss einigen. Häufig wird dabei diskutiert, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Hier kommt es darauf an, richtig gut zu verhandeln, um die bestmöglichen Konditionen für den Arbeitnehmer herauszuholen.
  3. Kammertermin: Sollte es keine Einigung geben, findet ein Kammertermin statt, bei dem das Gericht die Sachlage prüft und eine Entscheidung trifft.

Unterstützung durch Dr. Dincer: Ihre Rechte sichern

Eine Kündigungsschutzklage kann für Arbeitnehmer eine komplexe und nervenaufreibende Erfahrung sein. Hier setzt unsere Kanzlei an: Wir bieten Ihnen nicht nur eine umfassende Beratung, sondern unterstützen Sie aktiv bei allen Schritten des Prozesses.

  • Prüfung der Kündigung: Wir analysieren die formellen und materiellen Aspekte Ihrer Kündigung und prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.
  • Erstellung der Klage: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir eine starke Argumentation für die Kündigungsschutzklage und reichen diese fristgerecht beim Arbeitsgericht ein.
  • Verhandlungen und Vertretung: Wir vertreten Sie sowohl in den Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber als auch vor Gericht, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – sei es die Fortsetzung Ihres Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Abfindung.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung!

Ihr
Dr. Dincer

Hier Online-Termin für eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung vereinbaren
Rufen Sie an unter: 0221/98 65 2726
Schreiben Sie eine E-Mail an mail@windweiss.de

Windweiss Rechtsanwaltskanzlei –  Dr. Dincer 
Ihr Anwalt in Köln und Umgebung

www.windweiss.de


Foto(s): Mathias Jener

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sener Dincer

Beiträge zum Thema