Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Ihre Chance auf eine höhere Abfindung nutzen!
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Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidender Moment, der oft mit Unsicherheiten verbunden ist. Plötzlich stehen Fragen im Raum: Ist die Kündigung rechtlich zulässig? Sollte der Aufhebungsvertrag unterschrieben werden? Gibt es Möglichkeiten, eine Abfindung zu verhandeln? Die Rechtsanwaltskanzlei Lams hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Doch Achtung: Es bleibt nur wenig Zeit zu handeln – beachten Sie die dreiwöchige Frist!
1. Kündigung: Zeit ist entscheidend – die dreiwöchige Klagefrist
Nach dem Erhalt einer Kündigung bleibt wenig Zeit: Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam – auch dann, wenn sie fehlerhaft oder ungerechtfertigt ist.
Kündigungen sind jedoch oft angreifbar, da Arbeitgeber Fehler machen und gesetzliche Vorgaben missachten. Typische Angriffspunkte sind beispielsweise :
- Fehlende Betriebsratsanhörung: Nach § 102 BetrVG muss der Betriebsrat vor jeder Kündigung angehört werden, sofern es einen gibt. Eine unterlassene oder fehlerhafte Anhörung macht die Kündigung unwirksam.
- Unzureichende Sozialauswahl: Bei betriebsbedingten Kündigungen müssen Arbeitgeber die Sozialauswahl berücksichtigen. Dabei spielen Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung eine Rolle. Wird die Sozialauswahl nicht korrekt durchgeführt, ist die Kündigung angreifbar.
- Fehlende Abmahnung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist oft unwirksam, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht schwerwiegend genug ist.
- Formelle Fehler im Kündigungsschreiben: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und nicht mündlich, per E-Mail oder per Instant-Messenger Dienst (zum Beispiel über WhatsApp). Ein dahingehender Mangel führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Diese Angriffspunkte zeigen, dass es sich lohnt, eine Kündigung rechtlich prüfen zu lassen. Viele Kündigungen, die auf den ersten Blick rechtmäßig erscheinen, erweisen sich bei genauerer Betrachtung als unwirksam oder verhandelbar.
2. Aufhebungsverträge: Vorsicht vor voreiliger Zustimmung
Ein Aufhebungsvertrag wird oft als „schnelle und unkomplizierte Lösung“ dargestellt. Doch Arbeitnehmer sollten diese Option mit Vorsicht betrachten, da solche Verträge nicht selten erhebliche Nachteile bergen.
- Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann als „freiwillige Aufgabe“ des Arbeitsverhältnisses gewertet werden, was zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld führen kann.
- Angemessene Abfindung: Arbeitgeber bieten oft Abfindungen an, die auf den ersten Blick großzügig erscheinen. Tatsächlich sind diese jedoch oft niedriger als das, was durch Verhandlungen oder Klage erreichbar wäre.
- Rechtliche Risiken: Viele Verträge enthalten Klauseln, die Arbeitnehmer langfristig benachteiligen können – etwa Verzichtserklärungen, ungünstige Regelungen zu Überstunden oder Wettbewerbsverbote. Auch die Ausstellung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses wird häufig nicht berücksichtigt.
- Schnelle Beendigung: Aufhebungsverträge beenden das Arbeitsverhältnis häufig sofort. Dies kann Arbeitnehmer ohne finanzielle Absicherung in eine schwierige Lage bringen.
Eine gründliche Prüfung eines Aufhebungsvertrags ist unerlässlich, um Fallstricke zu erkennen und bessere Konditionen zu sichern.
3. Warum anwaltliche Unterstützung der Schlüssel zum Erfolg ist
Die Erfahrung zeigt: Mit anwaltlicher Unterstützung lassen sich oft wesentlich bessere Ergebnisse erzielen.
Rechtliche Fehler identifizieren: Viele Kündigungen oder Aufhebungsverträge enthalten Schwachstellen, die ohne rechtliches Fachwissen übersehen werden könnten.
Abfindungen verhandeln: Anwälte kennen die gängigen Abfindungshöhen und wissen, wie sie Arbeitgeber zu besseren Angeboten bewegen können.
Ihre Rechte schützen: Durch eine professionelle Begleitung lassen sich Risiken wie Sperrzeiten, finanzielle Nachteile oder rechtliche Verpflichtungen vermeiden.
Mit anwaltlicher Unterstützung gewinnen Sie Zeit, Klarheit und oft auch eine deutlich bessere Verhandlungsposition.
4. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte durchsetzen
Die Rechtsanwaltskanzlei Lams bringt umfassende Erfahrung im Arbeitsrecht mit und steht Ihnen engagiert zur Seite. Wir bieten:
- Prüfung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen: Wir analysieren Ihre Situation sorgfältig und zeigen Ihnen alle rechtlichen Optionen auf.
- Effektive Verhandlungsführung: Ob Abfindung oder andere Konditionen – wir setzen uns dafür ein, dass Sie das Beste aus Ihrer Situation machen.
- Kompetente Vertretung: Falls nötig, vertreten wir Sie entschlossen vor dem Arbeitsgericht.
Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung: Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular. Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zählt jeder Tag!
Sind Sie rechtsschutzversichert? Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrer Versicherung und kümmern uns um die Abwicklung – Sie müssen nur Ihre Versicherungsnummer bereitstellen.
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