Kündigung prüfen lassen: Ihre Rechte sichern mit einer Kündigungsschutzklage
- 2 Minuten Lesezeit
Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Eine Kündigung zu erhalten, ist ein einschneidendes Erlebnis – doch Sie haben Rechte, die Sie schützen können. Mit einer rechtzeitigen Kündigungsschutzklage lassen sich oftmals Kündigungen abwenden oder eine angemessene Abfindung aushandeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fristen: Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Danach wird die Kündigung automatisch rechtskräftig.
- Abfindung: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, aber Verhandlungen können häufig zu einem guten Ergebnis führen.
- Kosten: Oft übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Klage.
- Prüfung der Kündigung: Ein Anwaltkann die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung prüfen und Ihnen zu einer starken Verhandlungsposition verhelfen.
3-Wochen-Frist beachten: So gehen Sie richtig vor
Nach Erhalt der Kündigung beginnt eine wichtige Frist von drei Wochen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt die Kündigung als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtlich korrekt war.
Unser Tipp: Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich prüfen. Ein erfahrener Anwalt erkennt oft bereits auf den ersten Blick, ob formale Fehler oder sachliche Unzulänglichkeiten vorliegen, die Ihre Chancen auf Erfolg steigern.
Abfindung: Mythos oder Realität?
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass eine Abfindung automatisch gezahlt wird. Tatsächlich ist dies nicht der Fall. Eine Abfindung kommt häufig erst durch Verhandlungen zustande.
Faktoren, die die Höhe einer Abfindung beeinflussen können:
- Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Gründe für die Kündigung
- Verhandlungsstrategie
Ein versierter Anwalt kann Sie dabei unterstützen, das Maximum herauszuholen – sei es durch eine Einigung vor Gericht oder durch Vergleichsverhandlungen.
Vorsicht bei Krankschreibungen nach der Kündigung
Eine Krankschreibung direkt nach Erhalt der Kündigung wird oft kritisch beäugt. Gerichte können dies als Hinweis auf ein vertragswidriges Verhalten werten, was im schlimmsten Fall finanzielle Einbußen bedeuten kann. Lassen Sie sich daher unbedingt rechtlich beraten, bevor Sie eine Krankmeldung einreichen.
Kosten der Kündigungsschutzklage: Hilfe durch die Rechtsschutzversicherung
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage schrecken viele Arbeitnehmer ab. Doch in den meisten Fällen springt die Rechtsschutzversicherung ein.
Falls keine Versicherung vorhanden ist, können Sie dennoch auf Unterstützung zählen. In vielen Fällen wird die Klage durch eine erfolgreiche Abfindung gedeckt, sodass Sie kein finanzielles Risiko eingehen müssen.
Was passiert vor dem Arbeitsgericht?
Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht läuft meist in mehreren Schritten ab:
- Gütetermin: Ziel ist eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
- Kammertermin: Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet das Gericht über den Fall.
Keine Sorge: Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Mit einem erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite sind Ihre Interessen bestens vertreten.
Unsere Erfolgsstrategie: Ihr Fall ist individuell
Jeder Fall ist einzigartig – deshalb ist eine individuelle Strategie entscheidend. Unsere Kanzlei prüft Ihre Kündigung und setzt Ihre Ansprüche durch. Ein Beispiel aus unserer Praxis zeigt, wie wir einem Arbeitnehmer nicht nur ausstehende Gehälter von 42.000 EUR, sondern auch 83.000 EUR Schadenersatz sichern konnten.
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