Widerspruch gegen die Kündigung von Sparverträgen (Prämiensparen Flexibel) sinnvoll? Unbedingt!

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Bei uns häufen sich die Anfragen bezüglich der in den letzten Tagen bei etlichen Sparern der Saalesparkasse eingegangenen Kündigungen von Sparverträgen. Konkret handelt es sich dabei um das Produkt „Prämiensparen Flexibel“, welches in den 90er-Jahren von der seinerzeit noch Stadt- und Saalkreissparkasse als probates Mittel zur Altersvorsorge beworben wurde. Entsprechende Verträge sind geschlossen worden.

Besonderheit dieses Sparvertrages ist, dass die Sparer in den Anfangsjahren geringe Zinsen und, wenn überhaupt, nur einen kleinen Bonus bekamen, derjenige aber, welcher treu und eisern viele Jahre sparte, sich gestaffelt über immer höhere Prämien freuen durfte. Ab Erreichen des 15. Sparjahres sicherte die nunmehrige Saalesparkasse eine jährliche Prämie in Höhe von 50 % zu.

Nun allerdings scheint sich die Saalesparkasse von diesen Verträgen flächendeckend lösen zu wollen. Die Saalesparkasse begründet dies in unseren Fällen kurz und knapp mit der aktuellen Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank und der damit einhergehenden Unwirtschaftlichkeit der gegenständlichen Verträge.

Zu Recht sind unserer Auffassung nach betroffene Sparer verärgert und sollten diese Kündigung nicht reaktionslos hinnehmen.

Wir raten, gegen diese Kündigungen zunächst unbedingt Widerspruch einzulegen und die jeweiligen Umstände individuell prüfen zu lassen. Erforderlich für eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung bzw. der Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln gegen diese sind neben der Sparvertragsurkunde insbesondere auch das konkrete Kündigungsschreiben.


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