Lästiges Sterne-Theater: Wie Sie unfaire Google-Bewertungen loswerden
- 2 Minuten Lesezeit
Ein Fachanwalt für IT-Recht erklärt, wie Sie sich gegen ungerechtfertigte Kritiken wehren können.
Ein Stern – und jetzt?
Es passiert schneller, als man denkt. Eine Google-Bewertung ploppt auf und zieht Ihr Unternehmen in den digitalen Schmutz. Ein "Kunde", den Sie noch nie gesehen haben, gibt einen Stern und schreibt: "Nie wieder!" – mehr nicht. Oder schlimmer noch: "Achtung Betrug!" – und Sie sind sich sicher, dass Sie weder den Kunden kennen noch jemanden "betrogen" haben. Was nun?
Darf Google einfach alles?
Nein! Auch wenn Google als unantastbare digitale Instanz wirkt, gibt es klare rechtliche Grenzen. Bewertungen dürfen nicht:
unwahr sein,
beleidigend oder geschäftsschädigend sein,
von Fake-Accounts stammen oder
Wettbewerbsverstöße darstellen.
Und genau hier setzt das IT-Recht an: Wir bringen Licht ins Bewertungsdunkel und zeigen Ihnen, wie Sie unerwünschte Google-Sterne wieder zum Verblassen bringen.
Schritt für Schritt zur Löschung
Beweis sichern: Machen Sie Screenshots der Bewertung – falls Google schneller löscht, als Ihr Anwalt schreiben kann.
Google melden: Über das kleine Flaggensymbol können Sie Google bitten, die Bewertung zu überprüfen. Erfolgschance: Sehr gering.
Juristisches Vorgehen: Wenn Google nicht reagiert, helfen wir mit einer rechtlichen Aufforderung nach. Erfahrungsgemäß bewegt sich dann doch plötzlich etwas.
Notfalls klagen: Wenn alle Stricke reißen, bleibt der Gang zum Gericht – oft mit gutem Erfolg.
Achtung: Kein Wildwest im Bewertungsmanagement
Was Sie nicht tun sollten:
Selbst Fake-Bewertungen schreiben – das ist strafbar.
Wutentbrannt in den Kommentaren gegenhalten – das schreckt potenzielle Kunden nur noch mehr ab.
Den Bewerter öffentlich bloßtellen – Datenschutz ist auch in der Rache ein Thema.
weitere Infos unter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/reputationsmanagement-beseitigung-negativer-google-bewertungen-221835.html
Fazit: Wehren Sie sich! Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für IT-Recht!
Google ist mächtig, aber nicht allmächtig. Mit den richtigen juristischen Mitteln lässt sich gegen ungerechtfertigte Bewertungen effektiv vorgehen. Ein Fachanwalt für IT-Recht hilft Ihnen dabei – professionell, diskret und garantiert ohne Fake-Sterne.
Wir verfügen über Erfahrung aus vielen Verfahren im Äußerungsrecht und helfen gerne, Ihre Reputation zu schützen. Ich selbst bin Fachanwalt für IT-Recht. Oftmals bestehen gute Chancen, erfolgreiche eine Löschung zu verlangen. Lassen Sie die Bewertung daher von einem erfahrenen Anwalt prüfen.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Gerne können Sie uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30 zu einer kostenlosen Ersteinschätzung kontaktieren. Alternativ können Sie uns den Sachverhalt auch per E-Mail an info@wd-recht.de oder über Kontaktformular schildern und eine Rufnummer hinterlassen. Wir rufen Sie dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.
Haben Sie auch eine Bewertung, die Ihnen schlaflose Nächte bereitet? Dann lassen Sie uns drüber sprechen!
Artikel teilen: