Landgericht Baden-Baden verurteilt Stellantis und Fiat Chrysler im WoMo-Abgasskandal

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Einen bemerkenswerten Verbrauchersieg hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/ jetzt: Stellantis) errungen. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte sowohl Stellantis als auch FCA Italy gemeinsam zur Zahlung von Schadensersatz für ein Wohnmobil (Az. 2 O 107/21). Damit sind die Chancen der Verbraucher gegen den Autobauer vor Gericht zu gewinnen, aus Sicht der Verbraucherkanzlei gestiegen. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Mittlerweile liegen erste verbraucherfreundliche Urteile vor. Auch wollen Gerichte mit Gutachten und Anfragen bei Behörden den Skandal aufarbeiten. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Nächstes Versäumnisurteil im Abgasskandal von Fiat-Chrysler

Die 2. Zivilkammer am Landgericht Baden-Baden hat im Diesel-Abgasskandals von FCA am 8. November 2021 ein verbraucherfreundliches Versäumnisurteil (Az. 2 O 107/21) gefällt. Die Beklagten hatte es bisher versäumt, sich zur Klage zu äußern. Dr. Stoll & Sauer hat mittlerweile mehrere positive Urteil gegen Stellantis/FCA und Händler erstritten. Ein erstes Verfahren der Kanzlei befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Hier die wichtigsten Fakten zum aktuellem Urteil am Landgericht Baden-Baden:

  • Der Kläger kaufte im März 2015 das Wohnmobil „Van TI 600 MEG“ des Herstellers Knaus Tabbert für 63.500 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 5b ausgestattet. Motorkennung: F1AE3481E.

  • Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zu dem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert.

  • Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers und verurteilte Stellantis und FCA Italy gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 14.626,38 Euro.

  • Eine Nutzungsentschädigung legte das Gericht nicht fest.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig. In der Regel äußert sich der Beklagte nach einem Versäumnisurteil zum Sachverhalt. Dafür hat er zwei Wochen Zeit. Anschließend ergeht erneut ein Urteil des Gerichts.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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