Landgericht Hannover: Postbank Finanzberatung AG zu Schadenersatz verurteilt

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Wöchentlich erreichen uns Urteile des Landgerichts Hannover – für uns ein häufiger Gerichtsstand durch die Vielzahl der laufenden Verfahren gegen die Postbank Finanzberatung AG.

In einem der aktuellen Fälle vertreten wir einen Mandanten aus der Nähe von München, der mehrere geschlossene Beteiligungen bei der Postbank Finanzberatung AG gezeichnet hat und seit mehr als 30 Jahren Kunde der Postbank ist. Der Berater der Postbank Finanzberatung AG, der ihn betreute, diente ihm über mehrere Jahre geschlossene Beteiligungen, überwiegend Schiffsfonds, an. Der Anleger hatte das Bestreben sein Vermögen sicher anzulegen, um bei Eintritt in das Rentenalter auf dieses Geld zugreifen zu können.

Geschlossene Fonds widersprechen als hochspekulative Anlageprodukte dem Anlageziel „Sicherheit“ sowie „Altersvorsorge“. Das Totalverlustrisiko, also die Möglichkeit, das gesamte Kapital zu verlieren, ist nur ein Risiko, das mit diesem Anlageprodukt verbunden ist. Risiken gehören zu den entscheidungsrelevanten Informationen, die aufklärungsbedürftig sind.

Der Anleger reichte Klage ein und wird von einem Rechtsanwalt aus der Hamburger Niederlassung unserer Fachkanzlei vertreten.

Nachdem Ende des letzten Jahres der Gerichtstermin vor dem Landgericht Hannover stattfand, wurde uns wenige Woche später das Urteil zugestellt. Hier stellt das Gericht fest, dass die Postbank Finanzberatung AG schuldhaft gegen ihre Beratungspflicht verstoßen hat und der Mandant Anspruch auf Schadenersatz hat.

Das Urteil verpflichtet die Postbank Finanzberatung die Fondsanteile zurückzunehmen und dem Anleger seine Anlagesumme abzüglich erfolgter Ausschüttungen für folgende Beteiligungen zurückzuzahlen:

  • MT „CAPE BARI“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BASTIA” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG, MT „CAPE BONNY” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „CAPE BRINDISI” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Cie Renditefonds 44 – Suezmax-Tanker Flottenfonds II)
  • MPC Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG
  • Zweite Beteiligungsgesellschaft Reefer-Flottenfonds mbH & Co. KG
  • MT „KING DORIAN“ Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Ce. Renditefonds 50 – MT King Dorian (ehem. King David)
  • DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Acitvity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe AG
  • MT „KING EDWARD” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG und MT „King Eric” Tankschiffahrts GmbH & Co. KG (König & Cie Renditefonds 60 – Produktentanker-Fonds II)
  • MS „Santa Pamina“ Offen Reederei GmbH & Co., Zweite MS „Santa Placida” Offen Reederei GmbH & Co., Zweite MS „Santa Pelagia” Offen Reederei GmbH & Co. KG und Zweite MS „Santa Petrissa“ Offen Reederei GmbH & Co.

Zudem wird der Mandant von allen Schäden und Nachteilen, die unmittelbar oder mittelbar aus mehreren der von dem Mandanten gezeichneten Beteiligungen resultieren, freigestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für weitere Fragen zum Thema steht Ihnen das Team der Kanzlei Helge Petersen & Collegen gerne zur Verfügung.

Wir kümmern uns um Ihr Recht:

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