Landgericht Lübeck verurteilt Commerzbank / SachsenFonds Österreich Fonds V

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Mit Urteil vom 13.04.2017 hat das LG Lübeck die Commerzbank zur Zahlung von 9.412,50 € verurteilt. Der Kläger hatte eine Beteiligung am SachsenFonds Österreich Fonds V GmbH & Co. KG erworben und begehrte mit der Klage Schadensersatz in Form von Rückabwicklung.

Der von Resch Rechtsanwälte vertretene Kläger erwarb die Beteiligung im Jahr 2005 und wurde dabei nicht ordnungsgemäß über die an die Bank geflossene Provision aufgeklärt. Sogenannte aufklärungspflichtige Rückvergütungen liegen vor, wenn Teile der Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Gesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, sodass diese ein für den Kunden nicht erkennbares besondere Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen. 

Das Gericht hat festgestellt, dass der 80-jährige Kläger im Rahmen der Anlageberatung nicht über die Rückvergütungen aufgeklärt wurde. Dies wäre aber für eine ordnungsgemäße Beratung notwendig gewesen. 

„Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass der Kläger seinerzeit mit der Bank über das Agio verhandelt hatte und wusste, dass dieses an die Bank fließt. Dass darüber hinaus noch weitere Provisionen aus dem Kapital an die Bank geflossen sind, hat die Beraterin jedoch unterwähnt gelassen“, so Rechtsanwältin Katharina Wagener von der Anlegerschutzkanzlei Resch Rechtsanwälte.

Das Gericht sieht hierin eine „zumindest konkludente Falschangabe“. 

Das Urteil ist rechtskräftig.


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