Landgericht München entscheidet: 888casino muss Verluste erstatte
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In einem kürzlich gefällten Urteil hat das Landgericht München I, genauer gesagt die 45. Kammer, den Online-Casino-Betreiber Cassava Enterprises Ltd. zur Rückzahlung verlorener Spieleinsätze verpflichtet. Dies betrifft den Zeitraum, in dem das Unternehmen die Plattform 888casino betrieben hat.
Konsistente Rechtsprechung zur Rückforderung von Spieleinsätzen
Seit einiger Zeit folgt die Rechtsprechung einem klaren Trend: Die fehlende deutsche Lizenz des Casino-Betreibers ist ein entscheidender Faktor. Lizenzen aus Ländern wie Malta, Gibraltar oder Zypern reichen nicht aus, um das Casino-Angebot legal in Deutschland anzubieten. Dieser spezielle Fall unterstreicht erneut die Wichtigkeit einer solchen Lizenz, da die Cassava Enterprises Ltd. im Jahr 2012 keine deutsche Lizenz für den Betrieb von 888casino hatte, was den Spielbetrieb nach dem damals gültigen GlüStV illegal machte.
Relevante Punkte des Verfahrens
Unwirksamkeit des Teilnahmevertrags
Rückzahlung der vom Spieler erlittenen Verluste
Konsistentes Muster in Rückforderungsfällen
Die Rolle der AGB: Spieler versus Casino-Betreiber
In vielen Fällen versuchen Casino-Betreiber, sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu berufen, welche oft schwammige Formulierungen über mögliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen enthalten. Diese Argumentation konnte jedoch nicht die Zustimmung des Landgerichts München I finden, da der Anbieter gleichzeitig auf seine Lizenz aus Ländern wie Malta, Gibraltar oder Zypern verweist und das gesamte Angebot klar an deutsche Spieler richtet.
Die Frage der Verjährung
Ein herausragendes Element dieses Falls war die Prüfung der Möglichkeit einer Rückforderung für einen Zeitraum, der fast 10 Jahre zurückliegt. Trotz der knappen Zeitfenster für die Einreichung der Klage konnte erfolgreich argumentiert werden, dass der Zeitpunkt der Klageerhebung und nicht der Zeitpunkt der Zustellung der Klage für die Verjährungsfrist entscheidend ist.
Kernaussagen zum Verjährungsthema
10-jährige Verjährungsfrist nach § 199 IV BGB
Keine Verjährung bei rechtzeitiger Klageerhebung
Notwendigkeit schneller Zahlungen von Gerichtskosten
Rechtliche Grundlagen und zukünftige Erwartungen
Das Landgericht München I erkannte neben einem reinen Bereicherungsanspruch auch einen Anspruch aus § 823 BGB an. Es besteht ein klarer Konsens, dass der § 4 Abs. 4 GlüStV a.F. als Schutzgesetz dient, das den individuellen Spieler schützt. Trotz einiger Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Anwendbarkeit des § 823 BGB bleibt ein optimistischer Ausblick auf die zukünftige Rechtsprechung erhalten.
Fazit und Handlungsaufforderung
Das Urteil steht im Einklang mit der Praxis der meisten Gerichte und bietet Hoffnung, dass auch in der Zukunft verlorene Einsätze zurückgefordert werden können. Bei lang zurückliegenden Spielzeiträumen ist jedoch Eile geboten, um Verjährungen zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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