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Langdericht Koblenz verhängt Geldstrafe gegen ehemaligen IHK Geschäftsführer

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Im Berufungsverfahren vor dem Koblenzer Landgericht gegen den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz zu einer Geldstrafe von 37.500 Euro verurteilt.

In erster Instanz wurde der Angeklagte durch das Wirtschaftsschöffengericht am Amtsgericht Koblenz wegen Untreue in 39 Fällen und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 350 Tagessätzen zu je 150 Euro, insgesamt also 52.500 Euro verurteilt. Sein ehemaliger Stellevertreter erhielt eine Verwarnung, die Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 115 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen dieses Urteil hatten beide Angeklagte das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft focht das Urteil an. Dem Ex-IHK-Chef wurde unter anderem vorgeworfen, den Dienstwagen für private Fahrten benutzt und auch auf Kosten der Industrie- und Handelskammer zusammen mit seiner Frau Flugreisen unternommen zu haben.

Beide Angeklagten bestritten im ersten Verfahren die Vorwürfe. Zu Beginn der Berufungsverhandlung vor dem Koblenzer Landgericht räumte jedoch der Verteidiger des Hauptangeklagten einige Vorwürfe ein, bagatellisierte sie jedoch. Sein Mandant habe kein Unrechtsbewusstsein gehabt, weil es gängige Praxis gewesen sei, beispielsweise den Dienstwagen auch für private Fahrten für Familienmitglieder zu nutzen. Außerdem seien auch nur wenige tausend Euro Schaden entstanden. Die Staatsanwaltschaft nahm aufgrund des Geständnisses schließlich die Berufung zurück.


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