Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Lebensversicherer erfüllen teilweise die gesetzlichen Informationspflichten nicht

  • 1 Minuten Lesezeit

Viele Standmitteilungen der Lebensversicherer erfüllen die gesetzlichen Informationspflichten nicht. 

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil vom 10.05.2017, Az. 2-06 O 375/16, entschieden, dass die Alte Leipziger Versicherung die gesetzlichen Mindestanforderungen an Standmitteilungen bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen nicht erfüllt. 

Die Überschussanteile und die garantierten Teilbeträge sind in den Mitteilungen gesondert auszuweisen, was in dem entschiedenen Fall nicht erfolgt ist. 

Vielmehr hat die Alte Leipziger Versicherung ihren Kunden mit vagen Prognosen und schwammigen Aussagen wichtige Informationen vorenthalten, die die Verbraucher aber benötigen um die Entwicklung ihres Versicherungsprodukts bewerten zu können. 

Die Verbraucher haben einen Anspruch darauf, alljährlich eine Information über den Stand der Überschussbeteiligung zu erhalten. 

Zudem steht den Verbrauchern die Information darüber zu, inwieweit diese Überschussbeteiligung garantiert ist. 

Die Alte Leipziger erfüllte diese Anforderungen nicht, weil die Gesellschaft vielmehr in den Standmitteilungen lediglich eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse ausweist. 

Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nennt die Gesellschaft nicht. 

Die Versicherungsnehmer können deshalb nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, insbesondere ob sie hinter den Erwartungen zurückblieben und wie der Vertrag aktuell steht. 

Das Landgericht Frankfurt hat nunmehr die Alte Leipziger dahingehend verurteilt, die Erteilung von Standmitteilungen ohne gesonderte Ausweisung der Überschussanteile und der garantierten Teilbeträge zu unterlassen, da dies gegen § 155 VVG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 VVG-InfoV verstoße. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Bankrecht & Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht, Zivilrecht

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Willy Marquardt

Bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Kfz-Haftpflichtschäden treten gleichgelagerte Probleme auf. So kann es durchaus passieren, dass der beteiligte Kfz-Haftpflichtversicherer ... Weiterlesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21. Februar 2017 (Az.: VIII ZR 1/16) erneut entschieden, dass der Mieter seiner Darlegungslast für die Anspruchsvoraussetzung ... Weiterlesen
Zwischenzeitlich liegen zahlreiche gut begründete Entscheidungen u. a. vom Landgericht Würzburg und vom Landgericht Nürnberg vor, in denen neben dem Vertragshändler auch die Fahrzeughersteller ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

28.05.2013
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die von verschiedenen Lebensversicherungsunternehmen verwendeten ... Weiterlesen
19.01.2019
Ein geregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist nach der Abstimmung im britischen Parlament am ... Weiterlesen
12.02.2019
Lebensversicherer dürfen stille Reserven kürzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell entschieden (Az. IV ... Weiterlesen