Legal Highs - wirklich legal?

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Unter dem Namen Legal Highs werden in letzter Zeit verstärkt Drogen als Kräutermischungen, Reiniger oder Badesalze verkauft. Jedoch werden die Stoffe in der Regel nicht als Badezusatz, sondern zum Drogenkonsum verwendet. Ob der Erwerb und Besitz für den Privatmann wirklich legal ist, muss sehr differenziert betrachtet werden.

Ein Verstoß gegen das BTMG (Betäubungsmittelgesetz) liegt dann vor, wenn der jeweilige Stoff im Anhang des Gesetzes enthalten ist. Hier liefern sich Gesetzgeber und Drogendesigner einen ständigen Wettlauf. Die Designer entwickeln ständig neue Stoffe, welche (geringfügig) von den im BTMG enthaltenen Drogen abweichen. Damit sind dann der Besitz und Erwerb dieser neuen Stoffe nach dem BTMG zunächst zulässig. Der Gesetzgeber bemüht sich allerdings ständig darum, die Stoffliste des BTMG zu aktualisieren. Einige Stoffe wie beispielsweise Mephedron oder JWH-019 sind mittlerweile in das BTMG einbezogen worden.

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) ist der Besitz von Legal Highs in der Regel unproblematisch. Jedoch könnte der Verkauf strafbar sein. Dies gilt dann, wenn der Stoff als Arzneimittel und eben nicht als Kräutermischung bzw. Badesalz eingestuft wird. Dies hängt nicht etwa von dem Aufdruck ab, sondern von der tatsächlichen Bestimmung des Produktes.

Abgesehen davon bergen Legal Highs enorme gesundheitliche Risiken, da die Wirkung der Stoffe häufig noch unerforscht ist und die Inhaltsangaben unvollständig sind.

In jedem Fall sollte bei Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Besitzes oder Erwerbs von Legal Highs ein in BTM-Fragen versierter Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Rechtsanwalt Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist auf BTM-Fragen spezialisierter Strafverteidiger in der Kanzlei Rechtsanwalt Boldt, T. 030/2181196, www.btm-rechtsanwalt.de.


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