Nach Kontrollen bei den Rammstein-Konzerten in Dresden viele Verfahren eingeleitet- was sollten Betroffene jetzt machen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Am vergangenen Pflingstwochenende gab es anläßlich der Rammstein-Konzerte große Kontrollen des Zollamtes Dresden bei den eingesetzten Sicherheitsfirmen und -mitarbeitern. Laut Presse wurden weit über 1000 Seccurity-Mitarbeiter und über 70 Sicherheitsfirmen überprüft. In der Folge wurden über 400 Ermittlungsvderfahren wegen möglicher Verstöße eingeleitet. Hierbei handelt es sich teilweise um bußgeldrechtliche und teilweise um strafrechtliche Vorwürfe. 

Der Zoll hat bei seinen Kontrollen die Einhaltung rechtlicher Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten überprüft. Die relevantesten Rechtsgebiete dürften hierbei das Sozialversicherungs- und das Ausländerrecht sein. Der sozialversicherungsrechtliche Status der eingesetzten Mitarbeiter dürfte ein Bereich sein, wo möglicherweise nach Meinung des Zolls zahlreiche Verstöße vorliegen.

Das Hauptproblem im Zusammenhang mit so einer großen Kontrolle für die kontrollierten Firmen und Mitarbeiter  ist aus meiner Sicht, dass der Zoll in Einzelfällen die festgestellten Verstöße zum Anlass weitgehender Ermittlungen in den Security-Firmen nehmen kann und nehmen wird. Das bedeutet,  dass der Zoll dann in den Unterlagen der Security-Firmen schaut, ob bei anderen Einsätzen und Aufträgen die Abrechnungen identisch (falsch)  erfolgten. 

Der einmalige Verstoß anläßlich eines einzigen Auftrages – hier: die Rammstein-Konzerte – führt häufig nicht zu dramatischen Konsequenzen. Wenn der Zoll aber dann in der Folge feststellt, dass der gleiche Verstoß bei allen Aufträgen der Firma begangen wurde, dann können die Konsequenzen schnell existenzbedrohend sein. 

Zur Vermeidung erheblicher Konsequenzen kommt es deshalb auf richtige, frühzeitige Einlassungen und Stellungnahmen an. Ungünstige und falsche Einlassungen können im Einzelfall die Lage noch verschlimmern. Nach anwaltlicher Beratung ist im Einzelfall auch zu prüfen, ob im nachhinein jetzt noch Mitarbeiter – wenn auch verspätet – zur Sozialversicherung angemeldet werden sollten.

Der größte Fehler, wenn nach so einer Kontrolle ein Verfahren eingeleitet wurde, wäre einfach abzuwarten. Es ist besser selber an dem Verfahren mit anwaltlicher Hilfe aktiv mitzuwirken und Einfluss zu nehmen.


Ulli H. Boldt

Diplom-Betriebswirt(FH)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Dresden-Berlin

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt

Beiträge zum Thema