Legalisierung von illegalen Bauten in Griechenland – Verlängerung der Frist bis 23.9.2017

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Die Frist zur Einleitung des Verfahrens zur Legalisierung von illegalen Bauten („Schwarzbauten“) in Griechenland wurde bis 23.9.2017 verlängert.

Bis zum 23.9.2017 haben Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Griechenland die Möglichkeit, gegen Zahlung von entsprechenden Gebühren ein Verwaltungsverfahren einzuleiten, um die Abweichungen des tatsächlichen Baus im Vergleich zu den Vorschriften und Vorgaben der Zeichnungen der Bauakte, zu „legalisieren“, d. h. die Zahlung von erhöhten Strafen für eine Dauer von 30 Jahren zu vermeiden.

Die Einleitung des Legalisierungsverfahrens ist auch dann erforderlich, wenn eine Veräußerung der Immobilie bevorsteht (z. B. durch Schenkung, Kauf o.a.), da hierzu die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich ist, in der ein Ingenieur dem beurkundenden Notar bestätigt, dass keine baubehördlichen Verstöße vorliegen, oder sämtliche vorhandenen bereits „legalisiert“ worden sind.

Zur Berechnung der Kosten der Legalisierung muss ein Bauingenieur eine Autopsie durchführen und in dem Termin der Autopsie Berechnungen anstellen und den tatsächlichen Bau mit den Vorgaben in den Bauplänen und Bauzeichnungen der Bauakte vergleichen. Je nach Art des Bauverstoßes fallen unterschiedliche Kosten bzw. Gebühren für die Legalisierung an.

Nahezu 95 % der Bauten in Griechenland weisen kleine oder große Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung ab, sodass davon ausgegangen wird, dass auch nach Ablauf der Frist am 23.7.2017 ein neues Gesetz verabschiedet wird, das weiterhin die Möglichkeit einräumt, das Legalisierungsverfahren einzuleiten, allerdings voraussichtlich zu geänderten Konditionen.

Eva Kiorpelidou, LL.M., Rechtsanwältin und Dikigoros (Griechenland)



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