LG Köln: Schadensersatzansprüche gegen VW verjähren erst Ende 2019

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Das Landgericht Köln (Az.: 36 O 241/18) hat in einer mündlichen Verhandlung in einem von unserer Kanzlei geführten Schadensersatzprozess die Ansicht geäußert, dass Schadensersatzansprüche gegen VW im Zusammenhang mit dem VW-Skandal erst mit Ablauf des 31.12.2019 verjähren, sofern der Kunde nicht bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon erlangte, dass sein Fahrzeug vom Skandal betroffen ist. Dass im Jahr 2015 in der Presse über den Skandal umfassend berichtet wurde, reicht für eine Kenntnis des Geschädigten nicht.

Sachverhalt

Der von uns vertretene Geschädigte erwarb im Juli 2012 einen Seat Altea XL 1.6 TDI zu einem Kaufpreis von EUR 32.105,00. Das Fahrzeug ist mit einem 2,0 Liter Hubraum Dieselmotor Typ EA189 ausgestattet.

Ende des Jahres 2015 zeigte sich im Rahmen des sogenannten „Abgasskandals“, dass die Volkswagen AG massiv und umfassend in ihren Fahrzeugen Software zur Motorsteuerung verwendet hatte, die einzig dazu diente, im Falle einer behördlichen Untersuchung den Ausstoß von umweltschädlichen Stickoxiden (NOx) und anderen Abgasen zu senken.

Diese Software wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässige Abschaltvorrichtung bewertet. Auch der BGH qualifizierte diese Software als unzulässig. Im Februar 2016 teilte die VW AG dem Geschädigten per Rundbrief mit, dass sein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist und ein Rückruf notwendig wird. Im Jahr 2019 erhob der von unserer Kanzlei vertretene Kunde gegen die VW AG Klage vor dem Landgericht Köln.

Frage der Haftung im Kölner Raum geklärt

Das Oberlandesgericht Köln hat in mehreren Entscheidungen geklärt, dass VW für den Abgasskandal schadensersatzpflichtig ist. Die Frage der Haftung war daher auch in dem hiesigen Verfahren für das Landgericht eindeutig. VW muss den Kunden den entstandenen Schaden ersetzen.

Keine Verjährung vor Silvester 2019

Umstritten war vorliegend jedoch, ob die Ansprüche des Kunden verjährt sind. Der VW Kunde hatte seine Klage erst im Jahr 2019 eingereicht. VW war der Ansicht, die Ansprüche seien daher verjährt. Der Kunde habe aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in der Presse wissen müssen, dass sein Fahrzeug betroffen war. Dem hat das Landgericht eine Absage erteilt. VW-Geschädigte waren nicht verpflichtet, die Presseberichterstattung zu verfolgen. Auch kann der VW-Kunde, der die Berichterstattung wahrgenommen hat, aus dieser nicht den Schluss herleiten, dass sein eigenes Fahrzeug ebenfalls betroffen ist. In der Regel weiß der Kunde nicht, welcher Motor in seinem Fahrzeug verbaut ist. Die Kenntnis von der eigenen Betroffenheit vom Abgasskandal werden VW-Kunden daher erst dann erlangt haben, als sie im Februar 2016 den Rundbrief von VW in ihrem Briefkasten fanden.

Die vom Landgericht Köln geäußerte Ansicht bestätigt unsere bereits seit Langem vertretene Rechtsauffassung. Die Verjährung ist in den überwiegenden Fällen nicht bereits im Jahr 2018 eingetreten, sondern tritt erst am 31.12.2019 um 24 Uhr ein. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche daher noch in letzter Minute dieses Jahr gerichtlich geltend machen.

Welche Bedeutung hat die Musterfeststellungsklage?

Parallel zu diesen Individualklagen tausender VW-Kunden wird vor dem Oberlandesgericht Braunschweig die Musterfeststellungsklage verhandelt. Das dortige Verfahren ist für die Individualklagen zunächst ohne Bedeutung. Nur wenn Geschädigte sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen und nicht wieder abgemeldet haben, können sie nicht mehr individuell klagen. Diese VW-Kunden müssen den Ausgang der Musterfeststellungsklage abwarten. Alle anderen Kunden können grds. ihre individuellen Ansprüche noch bis zum Schluss des laufenden Jahres anmelden.

Kostenlose Erstberatung

Dieser Fall zeigt abermals, dass es sich lohnt seine Rechte gegen VW individuell einzufordern. Wir bieten im Rahmen unserer kostenloses Erstberatung eine unverbindliche Einschätzung der Rechtslage an. Wir nehmen neue Fälle noch bis zum 23.12.2019 an und reichen fristgerecht Klagen bei den zuständigen Gerichten ein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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