LG Leipzig zur Aktivlegitimation KSM GmbH als Rechteinhaber von „Stadt der Gewalt“ in Filesharing-Fällen

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Das Landgericht Leipzig (Az.: 05 S 224/15) hat sich in einem aktuellen Berufungsverfahren zur Darlegung der Aktivlegitimation des Rechteinhabers bei Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen bei Filesharing geäußert. In dem Verfahren weist das Gericht die Klägerin darauf hin, dass zur Darlegung der ausschließlichen Nutzungsrechte nicht genügt, sich nur auf einen Lizenzvertrag zu stützen, welcher von einer vormaligen Rechteinhaberin stammt, denn die Klägerin führe nicht an, woher diese Rechteinhaberin, welche Rechte hatte und übertragen konnte.

Zudem sei der vorgelegte Lizenzvertrag unvollständig und in englischer Sprache. Damit sei dieser nicht dazu geeignet, den Sachverhalt zu substantiieren oder den Urkundsbeweis zu führen.

Soweit sich die Klägerin auf das gleichfalls vorgelegte DVD-Cover des Films „Stadt der Gewalt“ bezieht, so ersetzt die Nennung eines Labels NEWKSM nicht einen Vermerk der Klägerin (KSM GmbH). Da der Beklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner, die Rechteinhaberschaft ausreichend bestritten hat und sich die Klägerin auch nicht auf Darlegungserleichterungen berufen kann, hat sie die Rechtekette darzulegen.   

Sollte eine solche Rechtekette nicht nachgewiesen werden können, würde bereits aus diesem Grund die Berufung erfolglos bleiben. Bereits das Amtsgericht Leipzig hatte die Klage der KSM GmbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stadt der Gewalt“ mit Urteil vom 27. März 2015 (Az.: 118 C 5790/14) wegen fehlender Aktivlegitimation und da sich die Klägerin nicht auf die Vermutungswirkung des § 10 Abs. 2 UrhG berufen könne, abgewiesen. Auf sämtlichen weiteren Vortrag kam es nicht mehr an.

Wir berichteten bereits über das Urteil des AG Leipzig:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/sieg-gegen-baumgarten-brandt-ksm-gmbh-klage-vor-dem-ag-leipzig-abgewiesen_068174.html

Gern stehen wir im Rahmen einer Vertretung oder einer individuellen persönlichen Erstberatung zur Verfügung.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt


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