LG Stuttgart verurteilt Porsche zur Rücknahme eines Macan

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Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 09.08.2019 die Porsche AG dazu verurteilt, einen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Macan zurück zu nehmen. Das Urteil ist dem Kläger am 14.08.2019 zugestellt worden.

Das Gericht führt aus, das entgegen den Behauptungen der Porsche AG feststehe, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Die Porsche AG hatte behauptet, die Abschalteinrichtung sei bereits 2016 im Rahmen einer freiwilligen Rückrufaktion entfernt worden. Das Gericht ließ dieses Argument nicht gelten. Schließlich habe Porsche den Kläger mit Schreiben vom 28.12.2018 aufgefordert, ein Softwareupdate aufspielen zu lassen, da „Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware dieser Fahrzeuge im Hinblick auf die Funktionsweise des SCR-Katalysators festgestellt wurden“. Dies stelle ein Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst dar.

Dem Kläger sei ein Schaden entstanden, denn wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug jederzeit von der Zulassungsbehörde wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung stillgelegt werden könnte, hätte er es nicht erworben.

Porsche habe zudem vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt. Porsche hatte bereits nicht bestritten, dass Repräsentanten auf der Führungsebene E2 und E3 Kenntnis vom Einbau dieser unzulässigen Abschalteinrichtung hatten. Auch sei anzunehmen, dass der Vorstand davon wusste. Denn Porsche habe den Motor auf das Fahrzeug abstimmen müssen. Es sei mangels substantiierter Erwiderung von Porsche davon auszugehen, dass derart wichtige Entscheidungen, wie den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, vom Vorstand genehmigt werden müsse. Es bestehe immerhin ein enormes Haftungsrisiko. Die Sittenwidrigkeit ergebe sich daraus, dass Porsche bewusst die Schädigung einer großen Anzahl an Kunden und die Umweltbelastung mit Schadstoffen billigend in Kauf genommen habe.

Der Kläger erhält nun den ursprünglich gezahlten Kaufpreis zurück. Er muss sich eine Nutzungsentschädigung hierauf anrechnen lassen. Ferner erhält der Kläger 4 % Zinsen ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung erstattet.

Rechtsanwalt Tobias Honzal hat sich auf Klagen gegen Porsche spezialisiert. Er vertritt zahlreiche geschädigte Porsche-Kunden vor dem LG Stuttgart.


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