Last Call – Ansprüche im Abgasskandal verjähren

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Zum Ende des Jahres 2019 wird bei Volkswagen wohl nicht nur eine Schampus-Flasche geköpft werden. Denn dann verjähren unzählige Ansprüche von geschädigten Kunden auf Schadensersatz bei VW-Modellen mit dem Motor EA189.

Die unzulässige Abschalteinrichtung bei den EA189-Motoren hat im September 2015 den „Abgasskandal“ ausgelöst. Es handelt sich um Vierzylindermotoren, die in zahlreichen Modellen des Volkswagen-Konzerns verbaut wurden, so auch bei Audi, Seat und Skoda. Die Kunden wurden zumeist über ein Schreiben im Februar 2016 darüber in Kenntnis gesetzt, dass ihr Fahrzeug von dem Abgasbetrug betroffen ist.

Juristen streiten nun, ob die Ansprüche Ende 2018 mit dem allgemeinen Bekanntwerden des Abgasskandals oder Ende 2019 wegen der Schreiben von Volkswagen verjähren. Maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist, wann der einzelne Kunde von seinen Ansprüchen wusste oder grob fahrlässig nichts wusste.

Dass die Gerichte eine Verjährung zum Ende 2019 annehmen und die Ansprüche der geschädigten Kunden abweisen werden, ist somit für Klagen wahrscheinlich, die ab dem Jahr 2020 erhoben werden.

Kunden, die noch in der Musterfeststellungsklage eingetragen sind, müssen sich wegen der Verjährung keine Sorgen machen: Die Verjährung ist durch den Eintrag ins Klageregister gehemmt. Allerdings können diese Kunden keine Individualklage erheben: Erst wenn das Musterfeststellungsverfahren beendet ist, kann jeder Geschädigte seine Ansprüche geltend machen. Dies kann noch viele Jahre dauern.

Für alle anderen war am 31.12.2019 der letzte Tag, um zu handeln. 


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