LIEB-Tipp international: Was wir im Ausland für Sie tun können und die Erkenntnis „Recht ist lokal“

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Vielleicht erfülle ich mir ja mal den Traum meiner frühen Anwaltsjahre und lasse mich als abogado in Spanien nieder. Wegen der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit wäre mir das als abogado inscrito möglich. Wenn ich mich mit Erfolg einer Prüfung unterzöge, könnte ich sogar voll gleichberechtigter spanischer Rechtsanwalt werden. Alles gut und schön. En wohlklingender Titel mehr.

Aber: beherrsche ich die dortige Rechtsordnung dann so wie die hiesige mit meiner soliden deutschen Ausbildung und 21 Jahren Berufserfahrung als deutscher Anwalt? Kenne ich deswegen die Usancen vor Ort? Habe ich das Know-How, wie man was „einfädelt“? Was „geht“ und was „nicht geht“?

--Nein.

Deswegen können wir realistischer Weise für Sie vor Ort in unserer Eigenschaft als deutsche Anwälte nur recht wenig reißen. Ich bin zu der bescheidenen Erkenntnis gelangt: „Schuster bleib‘ bei deinen Leisten“. Wenn ich etwas aus meiner langjährigen Tätigkeit mit Auslandsberührung gelernt habe, dann dieses: „Recht ist lokal“.

Während die Welt zusammenwächst, Technik und Business zunehmend in allgemeingültigen Standards abgewickelt werden, bleiben die Rechtsordnungen - trotz EU-Vorgaben - derart unterschiedlich, dass Sie auch innerhalb Europas einen versierten, professionell aufgestellten Partner vor Ort brauchen, dessen Arbeitsstil mit den hiesigen Standards kompatibel ist.

Was wir in Auslandsfällen für Sie tun können, ist dennoch äußert wichtig und für Ihren Erfolg entscheidend: wir finden für Sie einen Anwalt vor Ort, wir haben weltweit Kontakte, in einigen Ländern haben wir sogar ein hervorragendes Kontaktnetz (bspw. in Spanien, in Frankreich, in der Türkei).

Und wir sprechen trotz aller Unterschiede als Juristen die „gleiche Sprache“ wie unsere ausländischen Kollegen. Wir sind in der Lage, die entscheidenden Informationen für Sie herauszufragen. Zu guter Letzt agieren wir als Ihre Projektmanager, was schon deswegen erforderlich sein kann, da die „Darreichungsform“ juristischer Ergebnisse, die „responsiveness“ und die Arbeitsweise ausländischer Kollegen vom aus Deutschland gewohnten Standard durchaus erheblich abweichen können.

Sie sind z.B. Mittelständler und haben einen Vorgang mit Auslandsberührung? In internationalen Fragestellungen muss es nicht zwingend die teure, glitzernde Großkanzlei mit Niederlassungen in der ganzen Welt sein. Sprechen Sie mich gerne an! Lassen Sie mich sehen, ob und ggf. wie ich Ihnen helfen kann.

 

Foto(s): LIEB

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