Limitverletzung im Online-Glücksspiel: Kritik an Schufa-G-Auskunft als Grundlage für Limit-Erhöhungen - Update

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Die aktuellen Entwicklungen um den Glücksspielstaatsvertrag rücken die Schufa-G-Auskunft und ihre Eignung zur Bestimmung von Spielerlimits in den Fokus. Berichte über eine angebliche Absprache zur Erhöhung des Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat ohne gründliche Überprüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit haben eine Debatte ausgelöst, die sowohl von den betroffenen Organisationen als auch von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt beeinflusst wird. Das Gericht bewertete die Schufa-G-Auskunft als unzureichend. Politische und wissenschaftliche Stimmen fordern eine Überarbeitung des Limits und eine genauere Prüfung der finanziellen Situation der Spieler, während eine Überprüfung der Aktualität und Angemessenheit des Glücksspielstaatsvertrags für 2026 geplant ist. Die Kanzlei Cocron empfiehlt Betroffenen, die von Limit-Erhöhungen betroffen sind oder Rückforderungen aus unerlaubtem Online-Glücksspiel verfolgen möchten, rechtlichen Beistand zu suchen.

Aktuelle Entwicklungen rund um den Glücksspielstaatsvertrag sorgen für Diskussion 


Im März 2025 gerieten neue Details über eine vermeintliche Absprache zwischen den Landesinnenministerien und Online-Glücksspielanbietern in die Schlagzeilen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte Schufa-G-Auskunft, die als Grundlage für die Erhöhung des gesetzlich verankerten Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat im Online-Glücksspiel dienen sollte. Die Kanzlei Cocron (www.ra-cocron.de), spezialisiert unter anderem auf Rückforderungen aus unerlaubtem Glücksspiel, beobachtet die aktuelle Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit.


Was steckt hinter der Debatte?


Die Diskussion entzündete sich an Berichten über eine angebliche “Geheimabsprache”. Ziel dieser soll es gewesen sein, Spielerlimits auch ohne gründliche Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erhöhen – ein Vorwurf, den die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) und Anbieter wie Tipico vehement zurückwiesen. Ihrer Darstellung zufolge handelte es sich um einen öffentlich bekannten Vergleich aus dem Jahr 2022, in dem die Schufa-G-Auskunft als geeigneter Nachweis eingestuft wurde.


Diese Einschätzung wurde jedoch im Dezember 2024 durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt infrage gestellt, das die Schufa-G-Auskunft als nicht ausreichend geeignet für die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit bewertete. Ein Urteil mit Signalwirkung, das aktuell auch die Politik beschäftigt.

Politische Reaktionen und offene Fragen

In Bayern stellte der Grünen-Politiker Tim Pargent eine parlamentarische Anfrage, ob durch die Verwendung der Schufa-G-Auskunft der Spielerschutz unterlaufen werde. Staatsminister Joachim Herrmann (CSU) verwies darauf, dass man bislang von der Eignung der Schufa-Daten ausgegangen sei. Doch angesichts der Rechtsprechung müsse nun eine erneute Überprüfung erfolgen.


Aktuell ist jedoch unklar, ob die GGL bereits eine außerordentliche Prüfung der Schufa-G-Auskunft eingeleitet hat. Dies geht aus den aktuellen FAQ der Behörde nicht eindeutig hervor.


Suchtforschung warnt vor zu hohen Limits


Der renommierte Suchtforscher Prof. Dr. Tobias Hayer von der Universität Bremen äußerte deutliche Kritik am aktuellen Limit von 1.000 Euro. Seiner Einschätzung nach sei ein Monatslimit von 300 Euro deutlich angemessener, um die Entstehung problematischen Spielverhaltens frühzeitig zu verhindern. Er plädiert dafür, statt auf die Schufa, besser auf Gehaltsnachweise oder Steuerbescheide zur Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit zurückzugreifen.


Reformbedarf beim Glücksspielstaatsvertrag?


Die Kritik an der Unkonkretheit des Glücksspielstaatsvertrags wird immer lauter. Staatsminister Herrmann räumte ein, dass viele Regelungen – etwa zur Bewertung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Spielern – nicht präzise genug seien. Eine Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages ist für das Jahr 2026 geplant. Die Kanzlei Cocron begrüßt eine Überarbeitung des Vertrags, um Spielerschutz und rechtliche Klarheit zu stärken.


Einige Bundesländer haben bereits signalisiert, dass sie – falls erforderlich – eigene Wege gehen und den Glücksspielstaatsvertrag weiterentwickeln möchten. Sollte es nicht zu einheitlichen Lösungen kommen, droht eine Fragmentierung des deutschen Glücksspielrechts.


Fazit: Schufa-G-Auskunft steht auf dem Prüfstand – rechtlicher Beistand dringend empfohlen


Wer aktuell von einer Limit-Erhöhung betroffen ist oder eine Rückforderung aus unerlaubtem Online-Glücksspiel geltend machen möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen. Die Kanzlei Cocron (www.ra-cocron.de) verfügt über langjährige Erfahrung im Glücksspielrecht und setzt sich bundesweit für die Rechte von Betroffenen ein.


Wir beraten Sie zu Limitverletzungen, problematischem Spielverhalten, sowie den Chancen einer Rückforderung von Spielverlusten – kompetent, diskret und mit klarer Strategie.




Foto(s): Autor


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