Lkw-Kartell: Achtung, es droht endgültige Verjährung! Jetzt noch rechtzeitig handeln!

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Lkw-Kartell: Letzte Chance auf Schadensersatz! Anwälte informieren!

In Sachen Lkw-Kartell weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Speditionen und Kommunen des sog. Lkw-Kartells darauf hin, dass demnächst, schon im März 2020, die endgültige Verjährung eventueller Schadensersatzansprüche eintreten könnte und betroffene Speditionen und Kommunen sich beeilen müssen, wenn sie noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen.

Dabei stehen teilweise immer noch Prozessfinanzierer bereit, teilweise ab einem Schadensvolumen von ca. 50 Lkw pro Kommune oder Spedition, die alle Kosten übernehmen, sodass Betroffene unbedingt eventuelle Schadensersatzansprüche prüfen lassen sollten.

Inzwischen gibt es auch die ersten positiven Grundurteile für betroffene Speditionen/Kommunen.

So hatten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB selber seit dem Jahr 2017 für zahlreiche Speditionen und Kommunen Klagen mit Streitwerten im insgesamt 2-stelligen Millionenbereich in Form von Einzelklagen vor den Landgerichten München, Stuttgart und Hannover eingereicht und konnten dabei selbst inzwischen 2 Gerichtstermine vor dem LG Stuttgart wahrnehmen, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner beide recht gut liefen:

Hinzu kommt, dass auch das OLG Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil vom 04.04.2019 ein positives Grundurteil des LG Stuttgart (das nicht von Dr. Späth & Partner erstritten wurde) bestätigt hatte, in dem dieses dem Grunde nach die Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt erklärte. 

Das Berufungsurteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen, es zeigt aber, dass auch das OLG Stuttgart den Lkw-Kartellklagen grundsätzlich positiv gegenübersteht.

Lkw-Käufer, die z. B. von den Kartellantinnen Daimler/Mercedes, MAN, Renault, Volvo oder Scania Lkw gekauft hatten, können daher oftmals immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen, der jeweilige Schaden pro Lkw dürfte dabei beträchtlich sein und zwischen 5 – 20 % liegen, wie inzwischen diverse Gutachter festgestellt hatten, oftmals im Bereich 10 – 15 %, und somit könnte der Schaden pro gekauftem Lkw oftmals zwischen 8.000 – 12.000,- € liegen.

Aber Achtung: Betroffene seien darauf hingewiesen, dass die endgültige Verjährung mit Riesenschritten näher rückt:

Zwar ist das Thema Verjährung bei Kartellfällen hoch umstritten, so dürfte aber für Lkw-Käufe der Jahre 1997-2003 nach Ansicht von Dr. Späth & Partner mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Verjährung eingetreten sein.

Für Lkw-Käufe der Jahre 2004 – 2011 (das Ende des Kartells) und eventuell spätere Jahre könnte noch keine Verjährung eingetreten sein, auch für diese Fälle könnte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner – was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss – die Verjährung jedoch widrigenfalls bereits am 19.03.2020 eintreten, und somit bereits in ca. 2 Monaten.

Denn grundsätzlich tritt die Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre nach Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Schadens und des Schädigers ein, diverse Gerichte (z. B. LG Stuttgart) hatten auch seit dem Beginn der Ermittlungen/Durchsuchungen bei den Kartellantinnen eine Hemmung der Verjährung angenommen, sodass auf den Beschluss der EU-Kommission zum Thema Lkw-Kartell abzustellen ist, der am 19.07.2016 veröffentlicht wurde.

Hier dürfte gem. § 33 Abs. 5 GWB, wie auch inzwischen Gerichte entschieden hatten, auch eine Hemmung um ein weiteres halbes Jahr bis zum 18.03.2020 eingetreten sein, sodass die Lkw-Fälle mit Abschluss des 18.03.2020 zu verjähren drohen.

Geschädigte können dabei immer noch oftmals auf die Hilfe eines Prozessfinanzierers zurückgreifen, der oftmals alle Kosten übernimmt, nur im Erfolgsfall müssen Betroffene dann ca. 30 – 35 % des erstrittenen Betrages als Erfolgsprämie abgeben.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn die mögliche Verjährung, könnte demnächst drohen und dann werden Betroffene keine Ansprüche mehr erfolgreich geltend machen können.

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


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