Lloyd Fonds AG Holland Den Haag: Zweitmarktwert auf 20 % gesunken

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Die Lloyd Fonds AG, eines der führenden Emissionshäuser für geschlossene Fonds in Deutschland und Österreich, legte im Jahre 2010 den Fonds „LF 99 – Holland III“ auf. Im Vordergrund der Platzierung standen vor allem die laut Emissionshaus stabile Immobilienpreislage, die steuerlichen Vorteile und die Indexierung der Mieten.

Im Februar 2011 wurde das Bürogebäude in Den Haag für rund 30,9 Mio. Euro gekauft. Die Immobilie ist nach Angaben der Fondsgeschäftsführung bis Ende 2022 vollständig an zwei Tochtergesellschaften des internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungskonzerns „KPMG“ vermietet. Die Niederlande wird durch das Emissionshaus als einer der „attraktivsten Immobilienmärkte Europas“ beworben.

Im Jahre 2015 gab die finanzierende Bank ein Marktwertgutachten des Bürogebäudes in Auftrag, wodurch feststand, dass der Gebäudewert mit nur noch 22 Mio. Euro 30 % unter dem ursprünglichen Kaufpreis im Jahre 2011 lag. Bereits seit diesem Jahr ließ die Bank nur noch Auszahlungen in Höhe von 1 % p. a. zu.

Aufgrund dieser stark überschrittenen LTV-Grenze ist daher fraglich, ob die Ausschüttungen je wieder höher als 1 % werden. Zum anderen ist zu beachten, dass die Ausschüttungen nicht auf Basis von Gewinnen gedeckt werden, sondern Liquiditätsentnahmen sind, die die Haftung der Kommanditisten wiederaufleben lassen und im Falle einer Insolvenz später von den Anlegern wieder zurückgefordert werden können.

Der aktuelle Zweitmarktwert liegt nunmehr bei 20 %.

Aufgrund dieser Umstände droht den Anlegern mitunter nicht nur ein Verlust durch das investierte Kapital, sondern auch die Rückforderung der bisher erhaltenen Ausschüttungen.

Die im Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf empfiehlt daher allen Anlegern, sich über ihre Rechte zu informieren und die Verjährungsfrist zum 31.12.2019 nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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