Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V – Prognosen nach unten korrigiert

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Die Anleger des Lebensversicherungsfonds Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V wurden Ende August 2012 darüber informiert, dass die erwarteten Rückzahlungen wahrscheinlich nicht das einst prognostizierte Niveau erreichen werden. So wird davon ausgegangen, dass bei unveränderten Rahmenbedingungen lediglich ca. 80 % des investierten Geldes zurückfließen werden. Der 2006 aufgelegte Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V konnte sich der negativen Entwicklung des britischen Versicherungsmarkts nicht entziehen.

Aufgrund der Finanzkrise sahen sich die britischen Lebensversicherer gezwungen, die Rückkaufwerte der Policen zu reduzieren sowie die Schlusszahlungen zu verringern. Auch der Policenhandel, ein wichtiges Element für viele Lebensversicherungsfonds, erlahmte. Daneben entwickelte sich neben dem Zinsniveau auch der Wechselkurs zwischen britischem Pfund und Euro ungünstig. Dies führte dazu, dass der Fonds Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V die Prognosen nach unten korrigieren musste. Die Konsequenzen dieser Entwicklung wurden den Anlegern des Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V nun schwarz auf weiß bescheinigt.

Prognose des Gesamtrückflusses wurde auf ca. 80 % korrigiert

Anleger des Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V können angesichts der erwarteten Verluste eine rechtliche Überprüfung ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht erwägen. So kann beispielsweise das Anlageberatungsgespräch auf schadensersatzauslösende Fehler untersucht werden. Denn nicht immer wurden Anleger ausreichend über die Risiken eines Lebensversicherungsfonds unterrichtet. Wie sich bei dem Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V bereits zeigte, sind Lebensversicherungsfonds keine sicheren Kapitalanlagen, sondern Unternehmen, die sich auch schlecht entwickeln können. Zu den weiteren typischen Fehlern eines Anlageberatungsgesprächs gehören unterlassene Hinweise auf Vermittlungsprovisionen (kick backs).

Angesichts der aktuellen Prognosen sollten Anleger des Lloyd Fonds LF 72 Britische Kapital Leben V, die das Gefühl haben, dass ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. War die Anlageberatung fehlerhaft und somit nicht anlage- und anlegergerecht, haben Anleger des Lloyd Fonds Britische Kapital Leben V gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können.

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