Lombardium/Erste Oderfelder: Klagen Insoverwalter! Es eilt! Anwaltsinfo!

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In Sachen Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft (LombardClassic) gab es für diverse Anleger eine schlechte "Weihnachtsüberraschung", sie hatten nämlich eine Klage des Insolvenzverwalters im Briefkasten, der sie zur Rückzahlung erhaltener Beträge auffordert, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits diverse Lombardium/Erste Oderfelder-Anleger vertritt, hinweist.

Laut Insolvenzverwalter sollen die Zahlungen, die die Anleger erhalten haben, gemäß §§ 129, 134, 143 InsO anfechtbar sein und somit der Insolvenzanfechtung unterliegen.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sollten Anleger unbedingt die vom Gericht gesetzte Frist zur Verteidigungsanzeige/Klageerwiderung einhalten, in der Regel lediglich 2 Wochen, weil ansonsten bereits der Erlass eines Versäumnisurteils droht.

Außerdem sollte nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unbedingt im konkreten Einzelfall geprüft werden, ob die Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters berechtigt ist oder nicht.

Anleger haben hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch diverse Möglichkeiten, um sich gegen eine Klage zu verteidigen, hier ist schon zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen der Anfechtungsmöglichkeit vorliegen.

Auch bestehen in diversen Fällen Zweifel, ob die vom Anleger bezahlte Kapitalertragssteuer, oftmals ca. 25 %, ausreichend abgezogen wurde.

Auch der Einwand der „Entreicherung“, der zum Beispiel dann in Betracht kommen könnte, wenn der Anleger das Geld in ein (neues) Schneeballsystem investiert hatte oder das Geld anderweitig ausgegeben hätte, wie z.B. für Urlaub, Hochzeit, Spenden, etc., kann teilweise im Einzelfall gute Hilfe bieten, um sich gegen die Klage zu verteidigen.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals die Kosten für das Klageverfahren und viele Anwaltskanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage für den Anleger bei der Rechtsschutzversicherung.

Betoffene Lombardium/Erste Oderfelder-Anleger, die eine Klage des Insolvenzverwalters erhalten haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht länger zögern, sondern umgehend alle ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und sich fristwahrend gegen die Klage verteidigen.

Betroffene der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft-LombardClassic-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden. Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und auch mit Insolvenzanfechtungen sehr versiert sind.



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