Lukrative Rechtsform? So nutzen Sie die Steuervorteile der GmbH & Co. KG

  • 9 Minuten Lesezeit

Die GmbH & Co. KG ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland – und das aus gutem Grund. 

Sie vereint die Vorteile einer Kapitalgesellschaft, allen voran die Haftungsbeschränkung der GmbH, mit den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten einer Personengesellschaft (KG). 

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer schätzen an dieser Struktur vor allem die steuerlichen Optimierungspotenziale, die sich bei richtiger Umsetzung ergeben können.

Gerade in Zeiten zunehmend komplexer steuerlicher Regelungen kann eine durchdachte Wahl der Rechtsform entscheidend dafür sein, wie profitabel ein Unternehmen letztlich wirtschaftet.

Von jungen Start-ups bis zu etablierten Mittelständlern und klassischen Familienunternehmen: Die GmbH & Co. KG bietet für unterschiedliche Branchen und Größenordnungen interessante Gestaltungsspielräume. 

In diesem Beitrag zeigen wir nicht nur, warum diese Rechtsform so attraktiv ist, sondern geben Ihnen auch einen Einblick in die wichtigsten steuerlichen Aspekte.

Am Ende werden Sie einen umfassenden Überblick erhalten, ob und in welchen Fällen die GmbH & Co. KG für Ihr unternehmerisches Vorhaben sinnvoll sein kann – und worauf Sie aus rechtlicher und steuerlicher Sicht besonders achten sollten.

Sie möchten Ihre Gesellschaftsstruktur optimieren oder planen eine Neugründung? 
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir beraten Sie gerne individuell zu allen Aspekten der GmbH & Co. KG und finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Grundlagen: Was ist eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Kapital- und Personengesellschaft. 

Sie entsteht, indem sich eine Kommanditgesellschaft (KG) mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) verbindet: Die GmbH übernimmt dabei die Rolle der persönlich haftenden Gesellschafterin (Komplementärin), während sich die übrigen Gesellschafter als Kommanditisten einbringen. 

Durch diese Konstruktion beschränkt sich das Haftungsrisiko für die Kommanditisten auf ihre jeweilige Einlage, während die GmbH als Komplementärin ebenfalls nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. 

So wird das Risiko für natürliche Personen deutlich reduziert, was diese Rechtsform für viele Unternehmerinnen und Unternehmer besonders attraktiv macht.

Im Vergleich zu einer klassischen KG haften dort die Komplementäre mit ihrem Privatvermögen, was die persönliche Verantwortung – und damit auch das Risiko – stark erhöht. 

Eine reine GmbH hingegen gilt als Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen haften, jedoch auf der anderen Seite weniger Flexibilität in der Gewinnverteilung haben. 

Die GmbH & Co. KG vereint also den Vorteil der beschränkten Haftung mit der größeren Flexibilität und Transparenz einer Personengesellschaft

Wer noch eine schlankere Variante anstrebt, greift manchmal auf die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zurück, die jedoch gewissen Mindesteinlagen und anderen Beschränkungen unterliegt. 

Die Entscheidung für die jeweils passende Rechtsform hängt stets von der individuellen Gründungs- und Geschäftsstrategie ab.

Vorteile und Risiken: Warum diese Rechtsform wählen?

Die GmbH & Co. KG bietet eine Reihe von Vorteilen, bringt aber auch gewisse Risiken mit sich. Wer diese Rechtsform wählt, sollte die wesentlichen Aspekte sorgfältig abwägen.

Vorteile der GmbH & Co. KG

Haftungsbeschränkung mit Flexibilität

  • Die GmbH übernimmt als Komplementärin die volle Haftung, während die Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften.

  • Dadurch wird das private Vermögen der Kommanditisten weitgehend geschützt.

Steuerliche Vorteile

  • Gewinne der Kommanditisten unterliegen der Einkommensteuer und nicht der Körperschaftsteuer wie bei einer reinen GmbH.

  • Keine doppelte Besteuerung von Gewinnausschüttungen, wie sie bei einer klassischen GmbH anfällt.

  • Möglichkeit, durch geschickte Gewinnverteilungen oder Sondervergütungen Steuern zu optimieren.

Flexibilität in der Geschäftsführung

  • Geschäftsführung erfolgt durch die GmbH als Komplementärin, sodass eine klare Trennung zwischen Haftung und operativer Leitung besteht.

  • Individuelle Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung im Gesellschaftsvertrag möglich.

Geeignet für Familienunternehmen und Beteiligungsmodelle

  • Ideal für mittelständische Unternehmen oder Familienbetriebe, da Vermögenswerte über Generationen hinweg gehalten und flexibel übertragen werden können.

  • Möglichkeit, stille Beteiligungen oder Investoren als Kommanditisten einzubinden.

Einfache Kapitalbeschaffung und Nachfolgeregelung

  • Neue Kommanditisten können unkompliziert aufgenommen werden, ohne die Gesellschaftsstruktur grundlegend ändern zu müssen.

  • Die GmbH als Komplementärin bleibt bestehen, auch wenn sich Gesellschafter der KG ändern.

Risiken und Fallstricke der GmbH & Co. KG

Gründungsaufwand und laufende Verwaltungskosten

  • Es müssen zwei Gesellschaften gegründet werden (GmbH + KG), was mehr Gründungs- und Buchhaltungsaufwand bedeutet.

  • Höhere Notar- und Registerkosten im Vergleich zu einer reinen GmbH oder KG.

Haftungsrisiko bei fehlerhafter Verwaltung

  • Die GmbH als Komplementärin schützt die Kommanditisten – aber nur, wenn alle formellen Pflichten eingehalten werden.

  • Bei falscher Führung kann ein Haftungsdurchgriff drohen (z. B. bei Vermischung von GmbH- und KG-Vermögen).

Gewerbesteuerpflicht

  • Eine GmbH & Co. KG ist grundsätzlich von der Gewerbesteuerpflicht betroffen.

  • Unter bestimmten Bedingungen können sich aber Reduzierungen ergeben (z. B. durch die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei rein vermögensverwaltenden Tätigkeiten).

Komplexe Steuer- und Gesellschaftsstruktur

  • Durch die Mischung aus Körperschaftsteuer (GmbH) und Einkommensteuer (Kommanditisten) ist eine professionelle steuerliche Betreuung unerlässlich.

  • Fehlerhafte oder unklare Regelungen im Gesellschaftsvertrag können zu unerwarteten Steuerlasten führen.

Begrenzte Fremdfinanzierungsmöglichkeiten

  • Banken sehen eine GmbH & Co. KG manchmal als weniger kreditwürdig als eine klassische GmbH, da die KG keine eigenständige juristische Person ist.

  • Kreditentscheidungen hängen oft stark von der Bonität der Kommanditisten ab.

Steuerliche Einordnung der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG bietet steuerliche Vorteile, da sie Elemente einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft kombiniert. 

Diese hybride Struktur führt zu spezifischen Besteuerungsregeln, die Unternehmer gezielt nutzen können.

Ertragsbesteuerung: Wer zahlt welche Steuern?

  • Kommanditisten (natürliche Personen):

    Die Gewinnanteile der Kommanditisten unterliegen der Einkommensteuer (ESt) und gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Je nach Höhe des persönlichen Steuersatzes kann dies zu einer unterschiedlich hohen Steuerbelastung führen.
    Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Teileinkünfteverfahren angewendet werden, um Besteuerungsvorteile zu erzielen.

  • GmbH als Komplementärin:

    Die GmbH übernimmt als persönlich haftende Gesellschafterin in der Regel keine oder nur eine geringe Beteiligung am Gewinn. Auf die von ihr erzielten Gewinne fällt Körperschaftsteuer (15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag) an.
    Zudem können Vergütungen, die die KG an die GmbH zahlt (z. B. für Geschäftsführertätigkeiten), als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

  • Gewerbesteuerpflicht:

    Die GmbH & Co. KG unterliegt der Gewerbesteuer, da sie gewerblich tätig ist (§ 2 GewStG). Allerdings können natürliche Personen als Kommanditisten die Gewerbesteuer anteilig auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen (§ 35 EStG).
    Bei rein vermögensverwaltenden Tätigkeiten kann unter Umständen die erweiterte Gewerbesteuerkürzung genutzt werden.

  • Gesonderte und einheitliche Feststellung:

    Da die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft selbst keine Einkommensteuer zahlt, wird ihr Gewinn nicht direkt besteuert. Stattdessen erfolgt eine gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns, der dann den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet wird.

Gewinnverteilung und Sondervergütungen: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

  • Gewinnverteilung nach Gesellschaftsvertrag:

    Die Aufteilung der Gewinne kann im Gesellschaftsvertrag flexibel geregelt werden. Kommanditisten können je nach Beteiligungsverhältnis unterschiedliche Gewinnanteile erhalten.
    Dabei ist es wichtig, steuerliche Fallstricke zu vermeiden, die zu unerwarteten Steuerlasten führen könnten.

  • Sondervergütungen für die Geschäftsführung:

    Die GmbH kann als Komplementärin für ihre Geschäftsführertätigkeit Vergütungen erhalten. Diese Zahlungen sind als Betriebsausgabe der KG abzugsfähig und senken deren steuerpflichtigen Gewinn.
    Darüber hinaus können Tantiemen oder Pensionszusagen als Instrumente der steuerlichen Gestaltung genutzt werden.

  • Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften:

    Wenn eine Holding-GmbH als Kommanditist fungiert, können ausgeschüttete Gewinne durch das Teileinkünfteverfahren steuerlich optimiert werden.
    Dadurch sind nur 60 % der Erträge steuerpflichtig, während 40 % steuerfrei bleiben.
    Zudem profitieren Holding-GmbHs von der Möglichkeit, Beteiligungsverkäufe mit einer Steuerbefreiung von 95 % (§ 8b KStG) abzuwickeln.

Holding-Strukturen: Wann lohnt sich eine GmbH & Co. KG mit Holding?

Mehrfachnutzung des Teileinkünfteverfahrens:
Gewinne, die an eine Holding-GmbH fließen, können dort steuerlich begünstigt behandelt werden. Insbesondere bei Unternehmensverkäufen lassen sich durch geschickte Strukturen erhebliche Steuerersparnisse erzielen.

Vermeidung hoher Ausschüttungsbesteuerung:
Ohne Holding müssen natürliche Personen Gewinne der GmbH & Co. KG oft mit hohen Einkommensteuersätzen von bis zu 45 % versteuern.
Eine Holding kann als Zwischengesellschaft dienen, sodass Gewinne zunächst in ihr verbleiben und für Reinvestitionen genutzt werden können.

Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer:
Familienunternehmen können durch Holding-Strukturen steuerlich optimiert an Nachfolger übertragen werden. Betriebsvermögen kann unter bestimmten Bedingungen teilweise oder vollständig steuerfrei gestellt werden (§§ 13a, 13b ErbStG).

Beteiligungsverkäufe steuerfrei gestalten:
Werden Anteile an einer operativen GmbH & Co. KG über eine Holding-GmbH gehalten, kann ein Verkauf mit einer Steuerlast von nur 1,5 % erfolgen.
Diese Struktur ist insbesondere für Unternehmer mit langfristigen Wachstumsplänen oder Exit-Strategien interessant.

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesentwicklungen

Die GmbH & Co. KG als Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft steht regelmäßig im Fokus der Rechtsprechung und Gesetzgebung. Aktuelle Entwicklungen können erhebliche Auswirkungen auf ihre steuerliche Behandlung und rechtliche Stellung haben.

Praxis-Tipps für die steuerliche Gestaltung

Eine durchdachte steuerliche Gestaltung kann die GmbH & Co. KG erheblich optimieren und Steuerlasten minimieren. 

Unternehmer sollten daher gezielt auf eine vorteilhafte Strukturierung achten, um sämtliche Potenziale dieser Rechtsform auszuschöpfen.

Gestaltungsbeispiele: Steueroptimierung durch Gewinnverteilung und Holding-Strukturen

  1. Flexible Gewinnverteilung zur Steueroptimierung

    • Im Gesellschaftsvertrag können individuelle Gewinnverteilungen festgelegt werden.
    • Beispielsweise kann ein Teil des Gewinns in Form von Tantiemen an geschäftsführende Gesellschafter gezahlt werden, wodurch die Steuerlast gesenkt wird.
    • Auch die Vergabe von Darlehen durch Gesellschafter mit marktüblichen Zinsen kann zur Steueroptimierung beitragen.
  2. Integration in eine Holding-Struktur

    • Eine Holding-GmbHals Kommanditist kann Steuervorteile bieten:

      • Teileinkünfteverfahren: Nur 60 % der Gewinne sind steuerpflichtig.
      • Beteiligungsverkäufe sind bis zu 95 % steuerfrei.
    • Ideal für Unternehmen mit langfristiger Wachstumsstrategie oder geplanter Unternehmensnachfolge.

Gewerbesteuerliche Optimierung

  • Falls die GmbH & Co. KG nur Vermögen verwaltet (z. B. Immobilien hält), kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung beantragt werden, um die Gewerbesteuer zu vermeiden.

  • Hierbei müssen jedoch strenge Voraussetzungen eingehalten werden, um die Vorteile nicht zu verlieren.

Beratung und Kooperation: Steuerberater und Anwalt als Schlüsselpartner

  • Rechtliche und steuerliche Abstimmung bereits vor der Gründung

    • Steuerberater und Anwälte sollten frühzeitig in die Gesellschaftsverträge und Steuerstrategien eingebunden werden.

    • Unsaubere Vertragsformulierungen können zu steuerlichen Nachteilen oder unerwarteten Haftungsrisiken führen.

  • Laufende Compliance und steuerliche Pflichten

    • Regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Gestaltung ist wichtig, um Gesetzesänderungen oder neue Urteile frühzeitig zu berücksichtigen.

    • Auch die Dokumentation von Geschäftsführervergütungen, Darlehensvereinbarungen und Sondervergütungen muss lückenlos erfolgen, um steuerliche Anerkennung zu sichern.

  • Strategische Planung für Nachfolge oder Exit

    • Wer langfristig eine Beteiligungsveräußerung oder Unternehmensnachfolge plant, sollte frühzeitig prüfen, ob eine steuerlich optimierte Umstrukturierung sinnvoll ist.

    • Besonders Holding-Strukturen oder Familienstiftungen bieten sich hier an.

Vermeidung von Fehlern: Häufige Stolpersteine und wie man sie umgeht

  1. Fehlende oder unklare Regelungen im Gesellschaftsvertrag

    • Unscharfe Gewinnverteilungsregeln oder unzureichende Klauseln zu Entnahmen und Sondervergütungen können steuerlich problematisch werden.
    • Empfehlung: Regelmäßige Anpassung des Gesellschaftsvertrags in Abstimmung mit Steuerberater und Anwalt.
  2. Mangelhafte Dokumentation von Sondervergütungen

    • Vergütungen an die Komplementär-GmbH müssen klar dokumentiert und marktüblich sein, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet zu werden.
  3. Fehlende Einhaltung steuerlicher Fristen und Vorschriften

    • Die gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung muss fristgerecht eingereicht werden, um steuerliche Vorteile nicht zu verlieren.
    • Regelmäßige Gewerbesteuerbescheide und Körperschaftsteuerpflichten der GmbH müssen ebenfalls überwacht werden.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die GmbH & Co. KG bietet Unternehmen eine flexible und steuerlich vorteilhafte Struktur, insbesondere durch:

  • Die Kombination aus Haftungsbegrenzung und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten.

  • Individuelle Gewinnverteilungsregeln und Sondervergütungen zur Senkung der Steuerlast.

  • Die Möglichkeit, durch Holding-Strukturen oder Gewerbesteuerkürzungen zusätzliche Steuervorteile zu erzielen.

Allerdings erfordert diese Rechtsform eine sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung, um Fallstricke zu vermeiden und die vorhandenen Potenziale optimal zu nutzen.

Ausblick: Zukünftige Trends und Entwicklungen

  1. Steuerliche Gesetzesänderungen und Rechtsprechung: Unternehmen müssen künftig noch stärker auf neue Urteile und Reformen achten, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem internationalen Steuerrecht.
  2. Digitalisierung der Steuerverwaltung: Automatisierte Prüfverfahren und digitale Buchhaltungssysteme werden zunehmend wichtiger für die Einhaltung steuerlicher Pflichten.
  3. EU-Richtlinien zur Unternehmensbesteuerung: Geplante Änderungen könnten neue Anforderungen an grenzüberschreitende Holding-Strukturen oder Beteiligungsmodelle bringen.

Wer frühzeitig auf diese Entwicklungen reagiert, kann langfristig Steuervorteile sichern und Haftungsrisiken minimieren.

Sie möchten prüfen, ob die GmbH & Co. KG die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen ist oder suchen nach steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten?

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung – wir helfen Ihnen dabei, eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln und langfristig Steuervorteile zu sichern.

Foto(s): https://kanzlei-herfurtner.de/


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