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Splittingtabelle: Steuervorteile für Ehe- und Lebenspartner

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Splittingtabelle: Steuervorteile für Ehe- und Lebenspartner

Die Splittingtabelle ist ein zentrales Element des deutschen Einkommensteuerrechts und spielt eine wesentliche Rolle bei der steuerlichen Veranlagung von Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Insbesondere für zusammen veranlagte Paare bietet der Splittingtarif eine Möglichkeit, ihre Steuerlast zu senken, indem er die steuerliche Progression abmildert. Darunter versteht man den Anstieg des Steuersatzes mit zunehmendem zu versteuerndem Einkommen.

Das Splittingverfahren ist jedoch nicht nur ein technisches Mittel zur Steuerberechnung, sondern auch ein politisch und gesellschaftlich diskutiertes Instrument. Es wird regelmäßig hinterfragt, ob es tatsächlich den sozialen Zielen gerecht wird, die es unterstützen soll, oder ob es in bestimmten Fällen ungerechtfertigte Vorteile bietet. Dennoch bleibt es ein essenzieller Bestandteil des Steuerrechts, der für viele Paare erhebliche finanzielle Vorteile mit sich bringt. Dieser Ratgeber beschäftigt sich nachfolgend mit der Funktionsweise und Bedeutung der Splittingtabelle. 

Einkommensteuer: Berechnung anhand der Grundtabelle

Das Einkommensteuerrecht kennt zwei Einkommensteuertabellen, aus denen die steuerliche Belastung je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens abgelesen werden kann. Dazu gehören die Grundtabelle und die Splittingtabelle, welche die beiden Hauptinstrumente zur Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland bilden. 

Während die Grundtabelle für Einzelpersonen und getrennt veranlagte Ehepaare gilt, wird die Splittingtabelle für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner angewendet und bestimmt die Steuerlast dieser Personengruppe. Wird durch diese Personengruppe allerdings keine Zusammenveranlagung gewünscht und die Einzelveranlagung beantragt, kommt die Splittingtabelle nicht zur Anwendung. Vielmehr wird in diesem Fall der Grundtarif angewandt, der mit einem höheren Steuersatz einhergeht und nicht die steuerlichen Vergünstigungen der Zusammenveranlagung bietet. Zu diesen gehört unter anderem, dass bei einer Zusammenveranlagung Verluste zwischen Ehepartnern verrechnet werden können. Ferner können von einem Ehepartner nicht genutzte Freibeträge – wie z. B. der Sparerpauschbetrag – bei dem anderen Ehepartner zum Abzug gebracht werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung bei Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartnern automatisch von einer Zusammenveranlagung und damit der Anwendung der Splittingtabelle ausgeht. 

Die Tarifformel der Grundtabelle ist in § 32a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Der Grundtarif ist somit der steuerliche Tarif für Einzelpersonen. In der Grundtabelle spiegelt sich auch der progressive Aufbau des deutschen Steuersystems wider: je höher das Einkommen, desto höher der anzuwendende Steuersatz. Dies bedeutet, dass Personen mit niedrigerem Einkommen einen geringeren Prozentsatz ihres Einkommens als Steuer zahlen, während Personen mit höherem Einkommen proportional stärker belastet werden. Die Grundtabelle bleibt jedoch auch für zusammen veranlagte Paare beziehungsweise eingetragene Lebenspartner von Bedeutung, da sie die Basis für die Berechnung der Steuer im Splittingtarif darstellt.  

Einkommensteuer: Berechnung anhand der Splittingtabelle

Die Splittingtabelle zeigt die Steuerbelastung, die sich nach Anwendung des Splittingverfahrens auf das gemeinsam zu versteuernde Einkommen ergibt. Der für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) zur Anwendung kommende Splittingtarif wird aus dem Grundtarif abgeleitet. 

Im Kern des Splittingverfahrens steht die Halbierung des gemeinsamen Einkommens und die Berechnung der Steuerlast für diese Hälfte nach dem Grundtarif. Der berechnete Steuerbetrag wird anschließend verdoppelt, um die Gesamteinkommensteuer zu bestimmen. Dieses Verfahren mildert die steuerliche Progression, also den Anstieg des Steuersatzes bei höherem Einkommen, ab. Dadurch wird eine gerechtere Steuerlastverteilung erreicht, insbesondere wenn die Einkommensunterschiede zwischen den beiden Partnern groß sind. Als Splittingvorteil oder Splittingeffekt wird dabei der Unterschied der ermittelten Steuerbeträge zwischen der Grund- und Splittingtabelle genannt. 

Steuersatz in der Splittingtabelle

Ein wesentlicher Vorteil des Splittingverfahrens ist die Abmilderung der Progression im Einkommensteuertarif. Während der Steuersatz in der Grundtabelle mit steigendem Einkommen relativ schnell ansteigt, führt das Splittingverfahren zu einem flacheren Anstieg des Steuersatzes, da der Grundfreibetrag letztlich verdoppelt wird. 

Splittingtabelle für Rentner

Rentner können ebenfalls vom Splittingtarif profitieren. Für Rentnerpaare, bei denen die Rentenansprüche unterschiedlich hoch sind, kann das Splittingverfahren zu erheblichen Steuerersparnissen führen.  

Diese Ersparnisse entstehen, weil der Splittingtarif die Progression mildert und somit eine geringere Steuerlast zur Folge hat. Rentner sollten daher prüfen, ob die gemeinsame Veranlagung und das Splittingverfahren für sie vorteilhaft sind, insbesondere wenn einer der Partner eine wesentlich höhere Rente bezieht. 

Splittingtabelle: Online-Rechner

Die Splittingtabelle ist ein gutes Hilfsmittel, um die genaue Steuerlast für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner zu berechnen. Sie zeigt auf einen Blick, wie viel Steuer durch die Anwendung des Splittingtarifs zu zahlen ist.  

Um die genaue Steuerlast nach dem Splittingverfahren zu berechnen, bietet sich daneben auch die Nutzung eines Rechners an. Diese sind online verfügbar und ermöglichen es, das zu versteuernde Einkommen einzugeben und die daraus resultierende Steuerlast nach dem Splittingtarif zu ermitteln. Ein solcher Rechner ist beispielsweise auf der Website des Bundesfinanzministeriums zu finden.  

Hier können Steuerpflichtige ihr Einkommen eingeben und sofort sehen, wie viel Steuer sie nach Anwendung des Splittingtarifs zahlen müssen. Dieser Rechner ist besonders nützlich für Paare, die ihre Steuerplanung optimieren möchten, indem sie die Vorteile des Splittingverfahrens nutzen. 

Warum gibt es den Splittingtarif?

Der Splittingtarif wurde eingeführt, um die steuerlichen Nachteile der Zusammenveranlagung – zunächst nur von Ehegatten – abzumildern, die durch die progressive Struktur des Einkommensteuertarifs entstehen. Die Progression führt dazu, dass bei steigenden Einkommen auch der durchschnittliche Steuersatz steigt. Ohne das Splittingverfahren würde dies dazu führen, dass Ehepaare, deren Einkommen zusammengerechnet wird, stärker besteuert werden als Einzelpersonen mit vergleichbarem Einkommen. 

Anhand des folgenden Beispiels lässt sich der Unterschied nachvollziehen:  

Häufig ist der Einkommensunterschied zwischen Ehegatten groß. Der Ehemann versorgt zum Beispiel die gemeinsamen Kinder und verdient mit einer Teilzeittätigkeit ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 15.000 Euro im Jahr. Die Ehefrau hat hingegen ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 75.000 Euro im Jahr. Würde jeder Gatte getrennt veranlagt, hätte der Ehemann nach der Grundtabelle Steuern in Höhe von 633,29 Euro zu leisten, während die Ehefrau 23.107 Euro im Jahr ans Finanzamt zahlen müsste.  

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerlast der Eheleute gemindert: Das Gesamteinkommen der Ehegatten beträgt 90.000 Euro. Nach der Splittingtabelle zahlen sie ans Finanzamt 19.957,90 Euro Einkommenssteuer. Das entspricht dem doppelten Betrag der Steuer für die Hälfte des Gesamteinkommens. Damit ersparen sich die Ehegatten bei der gemeinsamen Veranlagung über 3.000 Euro.

Fazit

Der Splittingtarif ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems, das eine faire steuerliche Behandlung von Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht. Durch die Anwendung der Splittingtabelle wird die Steuerlast in vielen Fällen erheblich reduziert, insbesondere wenn die Einkommensverhältnisse der Partner unterschiedlich sind. 

Foto(s): ©Adobe Stock/Viacheslav Yakobchuk

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