Luxembourg Vermögensverwaltung
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Auf dem Portal lux-vv hat man sich damit gerühmt, dass man sicherstellen würde, dass die persönliche Vermögensverwaltung von einem sowohl zu seiner Lebenssituation als auch zu seiner Persönlichkeit passt und mit über 25 Jahren Erfahrung man eine maßgeschneiderte Anlagestrategie entwickeln würde, die ganz auf die Bedürfnisse von einem abgestimmt ist.
Auch wird geschildert, dass die Vermögensberatung und Vermögensverwaltung seit Jahrzehnten eine Passion sei und man dabei auf die Stabilität der Luxemburger Heimat setzen würde.
Auch wird mit damit geworben, dass man der Vermögensverwaltung für eine sichere finanzielle Zukunft vertrauen soll.
Doch Anleger sollten Luxembourg Vermögensverwaltung keinesfalls trauen, da sich nach unserer Einschätzung um ein Betrugsmodell handelt.
Angeboten wurden neben einer Vermögensverwaltung u.a. auch Festgeldanlagen.
Luxembourg Vermögensverwaltung fehlt Erlaubnis der BaFin
Festgelder können als ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert werden, wenn eine unbedingte Rückzahlung des eingezahlten Kapitals versprochen wird. Ein derartiger Fall kann vorliegen, wenn der Festgeldbetrag auf ein Konto bei einem Kreditinstitut überwiesen wird, das nicht auf den Anleger lautet, sondern auf den Anbieter der Anlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.
Weiterhin kann auch eine Anlageberatung eine nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung im Sinne des § 2 Abs.2 Nr. 4 WpIG darstellen.
Auch die von Luxembourg Vermögensverwaltung angebotene Vermögensverwaltung ist eine nach § 2 Abs.2 Nr. 9 WpIG erlaubnispflichtige Wertpapierdienstleistung.
Luxembourg Vermögensverwaltung hat aber keine Genehmigung der BaFin.
Merkmale für Anlagebetrug bei Luxembourg Vermögensverwaltung
Nach Warnungen im Netz ist die Homepage von Luxembourg Vermögensverwaltung nicht mehr erreichbar.
Auf der Webseite rühmt sich Luxembourg Vermögensverwaltung mit einer Erfahrung von über 25 Jahren. Demgegenüber ist die Domain der Webseite nach unseren Erkenntnissen erst circa fünf Monate alt und die Verantwortlichen haben einen Dienst genutzt, um ihre Identität zu verschleiern.
Soweit ein Sitz in Luxemburg vorgegeben wird hat Luxembourg Vermögensverwaltung auch keine Lizenz der Finanzmarktaufsichtsbehörde Luxemburg, der CSSF.
Auch die fehlende Regulierung durch Finanzmarktaufsichtbehörden weist auf Betrug hin.
Rechte für Anleger von Luxembourg Vermögensverwaltung
Wenn Sie Kapital bei Luxembourg Vermögensverwaltung, insbesondere in eine vermeintliche Festgeldanlage, angelegt haben, sollten Sie umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, betreut viele Anleger, die für ein Tagesgeld oder für eine Festgeld die Anlagesumme auf ein Konto einer Bank in der irrigen Meinung überwiesen haben, dass bei diesem Kreditinstitut auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.
Sprechen Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen an, um im Rahmen einer detaillierten Beratung analysieren zu können, welche Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte, bei denen die Anwälte unterstützen, in Frage kommen.
Die aufgezeigten Umstände lassen den Schluss zu, dass Anleger betrügerisch geschädigt geworden sind.
Wenn Sie Opfer eines Betruges geworden sind, etwa wegen einer Täuschung über die Dauer der Geschäftstätigkeit bzw. der Erfahrungen, sind für Sie Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB darstellbar.
Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen können Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 15 WpIG in Betracht kommen.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges.
Stand: 13.03.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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