Luxottica-Abmahnung für Ray Ban durch Rechtsanwalt Wolfgang Preuss erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

 

Die Luxottica S.p.A. lässt derzeit durch Rechtsanwalt Wolfgang Preuss zahlreiche Abmahnungen verschicken, für Marken wie Ray Ban.

 

Es könnte jederzeit passieren, dass auch die anderen Marken der Luxottica Group, insbesondere im Bereich Brillen oder auch im Bereich der Mode, abgemahnt werden. Es handelt sich in diesem Fall um folgende Eigenmarken:

 

  • Alain Mikli
  • Arnette
  • Eye Safety Systems
  • K&L
  • Luxottica
  • Mosley Tribes
  • Oakley
  • Oliver Peoples
  • Persol
  • Ray-Ban
  • Revo
  • Sferoflex
  • starck eyes
  • Vogue-Eyewear

 

... und auch um verschiedenste Lizenzmarken:

 

  • Anne Klein
  • Armani
  • Brooks Brothers
  • Bulgari
  • Burberry
  • Chanel
  • Chaps
  • Club Monaco
  • Dolce & Gabbana
  • DKNY
  • Donna Karan eyewear
  • Emporio Armani
  • Michael Kors
  • Ferragamo
  • Miu Miu
  • Polo Ralph Lauren
  • Paul Smith
  • Prada
  • Stella McCartney
  • Tiffany & Co.
  • Tory Burch
  • Versace
  • Versus

 

Profitieren Sie von unserer Erfahrung mit einer Luxottica-Abmahnung

 

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

 

Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro

 

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen!

 

Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

 

Achtung: Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!

 

Tipp: Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

 

Was sollten Sie nun bei einer Luxottica-Abmahnung tun?

 

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht – beispielsweise im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung – einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

 

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

 

Und was nicht?

 

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Abmahnkanzlei Sie irgendwann mit Ihrer Abmahnung in Ruhe lassen wird. Experimente mit modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet machen.

 

Lassen Sie uns gegen Ihre Luxottica-Abmahnung vorgehen

 

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

 

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

 

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

 

Droht eine Klage?

 

Generell ist davon auszugehen, dass die gegnerischen Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage der Gegenseite wehren kann.

 

Suchen Sie zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht und lassen Sie sich in all den offenen Fragen beraten. Sie können dadurch viel Geld sparen!

 

Rufen Sie uns gene an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

 

Georg Schäfer

 

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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