Abmahnung der Luxottica Group S.p.A. - Verletzung der Marke "RAY-BAN"

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Die Luxottica Group S.p.A. sprecht anwaltlich vertreten durch die CBH Rechtsanwälte eine markenrechtliche Abmahnung aus. 

Es wird mitgeteilt, die Luxottica Group S.p.A. sei Herstellerin von Brillen und Brillengestellen, insbesondere von Sonnenbrillen der weltweit sehr bekannten Marke „RAY-BAN“, welche mit mit dem bekannten „RAY-BAN“ Schriftzug gekennzeichnet seien. Für das Zeichen "RAY-BAN" bestehe dabei ein umfangreicher Markenschutz. Es wird insbesondere auf die Unions(wort)marke 016436396 "RAY-BAN" Bezug genommen, welche auch das Produktsortiment Sonnenbrillen umfasst.

Bei den vom Adressaten der Abmahnung auf dem Marktplatz eBay angebotenen Sonnenbrillen handele es sich um solche, die ohne Zustimmung der Markeninhaberin mit dem Zeichen „RAY-BAN“ versehen seien. Die in Rede stehende Ware sei weder von der Luxottica Group S.p.A. hergestellt, noch mit deren Zustimmung mit dem streitgegenständlichen Zeichen gekennzeichnet worden. 

Vielmehr habe eine vorgenommene Überprüfung der Ware zu dem Ergebnis geführt, dass es sich dabei um markenrechtsverletzende Plagiate handele.

Forderungen

Der Adressat der Abmahnung wird zunächst zu Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert, wobei der Abmahnung ein Formulierungsvorschlag beigefügt ist. Ferner wird nach Maßgabe eines angenommenen Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 EUR die Erstattung von Anwaltskosten sowie die Herausgabe noch beim Adressaten der Abmahnung befindlicher Exemplare gefordert.

Sie haben eine Abmahnung von der Luxottica Group S.p.A. erhalten ?

Wir raten unbedingt:

Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.

Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden. 

Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird.


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