M&A in Spanien

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Definition Merger im spanischen Gesetz

Artikel 5032 Abs. 1 und 5034 Abs. 1 des spanischen Gesetzes zum Schutz des Wettbewerbs (Gesetz Nr. 15/2007) legt zu M&A fest:

Ein Merger liegt dann vor, wenn zwei selbständige Gesellschaften eine komplett neue Gesellschaft gründen, die vorher nicht existent war.

Merger durch Übernahme

Ferner gibt es Merger durch Übernahme. In diesem Fall wird eine Gesellschaft durch eine andere übernommen. Letztgenannte behält dabei ihre juristische Persönlichkeit.

Definition Acquisition

Eine Acquisition setzt eine dauerhafte und stabile Änderung der Kontrolle des betroffenen Unternehmens voraus. Als dauerhaft gilt die Änderung, wenn sie zwischen 8 und 15 Jahren andauert.

Exklusive Kontrolle

Die exklusive Kontrolle eines Unternehmens wird dann übernommen, wenn ein Unternehmen den exklusiven Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausübt oder die Möglichkeit hierfür hat.

Es gibt zwei Arten von exklusiver Kontrolle: positive und negative exklusive Kontrolle.

Positive exklusive Kontrolle

Die positive exklusive Kontrolle ist gegeben, wenn der Erwerber die Mehrheit der Stimmrechte hat und somit die strategischen Entscheidungen des erworbenen Unternehmens aktiv beeinflussen kann.

Negative exklusive Kontrolle

Die negative exklusive Kontrolle liegt dagegen vor, wenn der Erwerber ein Vetorecht bezüglich der unternehmerischen Entscheidungen besitzt, diese aber nicht aufzwingen kann. 

Gemeinsame Kontrolle

Es handelt sich um eine gemeinsame Kontrolle, wenn mehrere Unternehmen die Möglichkeit der Ausübung eines exklusiven Einflusses auf das erworbene Unternehmen haben. Im Gegenteil zur exklusiven Kontrolle, bei der nur ein Aktionär den entscheidenden Einfluss ausübt, wird die gemeinsame Kontrolle durch einen Einfluss mehrerer Unternehmen gekennzeichnet, so dass eine Blockiersituation entstehen kann.

Änderung der Natur der Kontrolle

Die Änderung der Natur der Kontrolle wird auch als eine aus wettbewerbsrechtlicher Sicht zu berücksichtigende Transaktion betrachtet. Dies geschieht, wenn die Gesellschaft von einer exklusiven zu einer gemeinsamen Kontrolle wechselt. Dies ist der Fall, wenn die Anzahl der geschäftsführenden Aktionäre steigt oder sich ihre Identität ändert.

Joint venture

Die Gründung eines joint venture ist dann zu berücksichtigen, wenn die Gesellschaft dauerhafter Natur ist und alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfüllt.

Die Hauptvoraussetzung ist die volle Funktionsfähigkeit der Gesellschaft: sie muss in der Lage sein, auf dem Markt tätig zu werden. Insbesondere soll die Gesellschaft über ein Management verfügen, das sich mit dem täglichen Geschäft und dem Zugang zu genügenden Ressourcen finanzieller und menschlicher Art sowie Aktivposten (materielle und immaterielle Mittel) beschäftigt.

Auf diese Weise wird eine unternehmerische Tätigkeit auf stabiler Basis aufgebaut. Es ist nicht erforderlich, Personal direkt von der joint venture einzustellen.

Eine wirtschaftliche Einheit entfaltet keine vollständige Tätigkeit (funciones plenas), wenn sie nur eine bestimmte Nebentätigkeit im Rahmen der Muttergesellschaft ausübt, ohne direkt Zugang zum relevanten Markt zu haben. Ein Beispiel ist eine Gesellschaft, die ausschließlich im Bereich I+D tätig ist oder die Produkte der Muttergesellschaft herstellt und vertreibt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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