Machete Kills – Waldorf Frommer Abmahnung und Unterlassungserklärung

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Die Universum Film GmbH hat die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer beauftragt, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Machete Kills" in p2p-Netzwerken zu versenden

Den Abgemahnten wirft der Rechteinhaber vor, über den Internet-Anschluss den Film „Machete Kills" illegal verbreitet zu haben, und zwar mit einer Tauschbörsensoftware. Die Betroffenen sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und € 815 bezahlen.

Ist die „Machete Kills"-Abmahnung Betrug oder Abzocke?

Nein. Das IT-Unternehmen ipoque GmbH hat sicher festgestellt, dass über die ermittelte IP-Adresse ein Upload von Teilen des Films stattgefunden hat. Nehmen Sie die Abmahnung also ernst und legen Sie ihren Fall zur Prüfung einem Spezialanwalt vor. In vielen Fällen haftet der Anschlussinhaber weder auf Unterlassung, noch auf Schadensersatz. Lesen Sie auf unserer Internetseite www.anwaltskanzlei-hechler.de/waldorf-frommer-abmahnung/ wie Sie durch Verweigerung einer Unterlassungserklärung Ihre Chancen enorm erhöhen, später auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Lassen Sie prüfen, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben müssen

Ein Anschlussinhaber haftet in vielen Fällen nicht für eine Urheberrechtsverletzung in einer Internettauschbörse. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen der Betroffene weder als Täter, noch als Störer haftet. Sobald Dritte wie Kinder, Partner, Mitbewohner oder Gäste den Anschluss mitbenutzt haben, kann die Tätervermutung entfallen. In Bezug auf die Haftung der Eltern für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Kindern hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (BGH, Urt. V. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare"), dass volljährige Familienmitglieder vorab nicht auf die Illegalität der Teilnahme an Filesharingbörsen hingewiesen werden müssen, da die jungen Erwachsenen selbst für ihre Handlungen verantwortlich seien. 

Modifizierte Unterlassungserklärung als finanzielles Risiko in der Zukunft

Jede Unterlassungserklärung gilt lebenslang. Jeder zukünftige Verstoß löst eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 aus. Eine ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie über € 20.000 kosten, wenn es zu Verstößen kommt. Geben Sie keinesfalls auf den Ratschlag mancher Anwälte hin einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Dies ist oft gar nicht notwendig und sogar höchst riskant, denn eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung bindet Sie lebenslänglich.

Kanzlei Hechler prüft Ihren Fall

Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Abmahnung wegen „Machete Kills" erhalten haben. Matthias HechlerM.B.A hat Erfahrung mit Abmahnungen in mehr als 17.000 Fällen. Im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung klären wir die für Sie optimale Strategie.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.

Telefon 07171 - 18 68 66

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