Mängelbeseitigung oder vergütungspflichtiger Auftrag?
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Wenn ein Auftraggeber (AG) einen Auftragnehmer (Handwerker) auffordert, einen Mangel zu beheben, befindet sich der Handwerker in einem echten Dilemma, wenn das Vorliegen des Mangels oder die Verursachung durch seine Werkleistung nicht geklärt ist. Zwar ist der Auftraggeber nach der Abnahme für das Vorliegen eines Mangels beweispflichtig. Dies entbindet den Handwerker aber nicht vom Risiko der Entscheidung, ob er im Rahmen der Gewährleistung nachbessert oder dies ablehnt, weil er die Aufforderung des AG für unberechtigt hält.
Das Dilemma besteht darin, dass der Handwerker gegen den AG keinen Anspruch hat, dass dieser sich bereiterklärt, die Arbeitsleistung zu bezahlen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsmangel handelt. Die Aufforderung des AG, einen Mangel zu beseitigen, kann der Handwerker daher nicht dahingehend verstehen, dass der AG die Reparatur bezahlen will.
H.-Jürgen Klaps Andreas Hammelstein
Rechtsanwalt und Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht
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