März 2025: Abmahnung von Image Law für AFLO CO Ltd. wegen Urheberverletzung erhalten ? Wir helfen !
- 3 Minuten Lesezeit
Auch im März 2025 erreichen uns Anfragen von Betroffenen, die Abmahnungen der Kanzlei Image Law erhalten haben. Wir geben Tipps und Ratschläge für Betroffene
Das Wichtigste vorab: Bei den Abmahnschreiben von Image Law handelt es sich nicht um Abzocke! Daher sollten Sie die Abmahnungen ernst nehmen. Ignorieren der Abmahnung ist keine gute Idee und kann im schlimmsten Fall zu gerichtlichen Konsequenzen mit entsprechenden Mehrkosten führen.
Bereits in der jüngeren Vergangenheit haben wir häufiger über Abmahnungen von Image Law hier auf Anwalt.de berichtet:
Die Kanzlei Image Law aus Hamburg mahnt neuerdings auch für die AFLO CO Ltd. aus Tokyo (Japan) wegen Urheberrechtsverletzungen (Veröffentlichung geschützter Fotografien) ab.
Die AFLO Co Ltd. betreibt ein Stockfoto-Archiv, über welches insbesondere Fotos lizensiert werden können.
Es wird den Betroffenen vorgeworfen, dass die Fotografien durch den Empfänger der Abmahnung ohne Erlaubnis online genutzt wurden.
Erst heute (07.03.2025) hat uns wieder ein ganz aktuelles Abmahnschreiben der Kanzlei Image Law im Auftrage der AFLO CO Ltd. von einem Betroffenen erreicht. Das aktuelle Abmahnschreiben datiert vom 21.02.2024 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 05.03.2025.
1. Was fordert die Kanzlei Image Law?
Image Law verlangt im Auftrag von AFLO CO Ltd.:
- Beseitigung von Urheberverletzungen (Entfernung von Foto(s) von der Webseite des Abgemahnten)
- Schadensersatz sowie der Rechtsanwaltskosten in nicht unerheblicher Höhe
In dem mir aktuell vorgelegten Abmahnschreiben vom 27.02.2025 macht Image Law für die AFLO CO Ltd. folgende Forderungen geltend (es geht um die Nutzung eines Fotos seit 2016):
- Zahlung von Schadensersatz für die Nutzung 819.- €
- Zuschlag für unterlassenen Bildquellennachweis (100 %) 819.- €
- Verzugszinsen 1.187,44 €
- Rechtsanwaltskosten 235,80 €
Gesamtforderung: 3.061,24 €
2. Abmahnung von Image Law erhalten, was jetzt?
Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren, denn vorschnelles Handeln ist bei einer Image Law - Abmahnung nicht hilfreich, sondern bewirkt oft nur das Gegenteil. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder gar die geforderten Abmahnkosten anstandslos zahlen.
Bei der individuellen Prüfung Ihrer Situation können wir Ihnen gerne weitere Handlungsalternativen aufzeigen.
Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter. Die Kanzlei Dr. Newerla hat sich schon seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen (insbesondere aus dem Bereich des Urheberrechts) spezialisiert und daher wissen wir genau, wie man richtig reagiert, um das wirtschaftlich sinnvollste Ergebnis für Sie zu erzielen.
3. Falls Vorwürfe berechtigt sind, sollte über Einigung nachgedacht werden
Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir in den meisten Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen, mit der Sie zusammen mit unserem Honorar (günstiger Festpreis) und der Vergleichszahlung an die Gegenseite ein gutes Stück unter dem Betrag liegen, der in dem Abmahnschreiben von Ihnen gefordert wird. Zudem können wir die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.
4. Erste-Hilfe-Tipps bei Abmahnung Image Law für AFLO CO Ltd.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu Image Law auf!
- Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
- Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
- Nutzen Sie die kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Image Law für AFLO CO Ltd. wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes an Lichtbildern bzw. Fotos erhalten haben, dann nehmen Sie einfach Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.
Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.
5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.
Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an oder senden Sie uns das Abmahnschreiben unverbindlich per E-Mail (info@drnewerla.de ) zu.
Wir vertreten Sie bundesweit!
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