März 2025: Nintendo-Abmahnung durch NORDEMANN wegen Verkauf von R4-Karten / Anstiftung Download Videospiele erhalten ?

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Hier finden Betroffene eine erste rechtliche Orientierung bei Erhalt einer Abmahnung der Nintendo Co., Ltd. wegen Verletzung der Bestimmungen zum Schutz technischer Maßnahmen wegen Verkauf von R4-Karten und Anstiftung zum Herunterladen von Videospielen (z. B. Super Mario Party, The Legend of Zelda: Breath of the Wild, Pikmin 4 und andere): 


Das Wichtigste vorab: Bitte nehmen Sie die Abmahnung unbedingt ernst. Es handelt sich um keinen Fake.

Eine Abmahnung zu erhalten, ist immer unangenehm. Auch vor dem Thema Videospiele machen Abmahnungen keinen Halt.

Die NORDEMANN aus Berlin mahnt derzeit im Namen der

Nintendo Co., Ltd., 11-1 Hokotate-cho Kamitoba Minami-ku Kyoto, 601-8501, Japan, Onlinehändler wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.


1. Hintergrund der aktuellen Abmahnung durch NORDEMANN für die Nintendo Co. Ltd.


Die Nintendo Co., Ltd. schützt Ihre Markenrechte aber auch Urheberrechte rigoros. Erst vor wenigen Tagen (20.03.2025) hat mich ein Betroffener kontaktiert, der eine derartige Nintendo-Abmahnung erhalten hat.

Kernvorwurf der Abmahnung ist das Anbieten und Verkaufen von sog. R4-Karten. Hierbei handelt es sich um ein technisches Werkzeug, um es zu ermöglichen, den Kopierschutz der betreffenden Nintendo-Konsole zu umgehen und dadurch das Abspielen von Raubkopien zu ermöglichen.

Rechtlich ist es verboten (und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht und unter Umständen sogar eine strafbare Handlung dar, gezielt Hardware / R4-Karten zu bewerben und anzubieten, um hierdurch die Umgehung des Kopierschutzes zu ermöglichen, damit Raubkopien (also nicht lizensierte Versionen) aktueller Nintendo Spiele, wie z. B. Super Mario Party, The Legend of Zelda: Breath of the Wild, Pikmin 4 und andere abgespielt werden können.


2. Was fordert die NORDEMANN für die Nintendo Co. Ltd.?


Mit der anwaltlichen Abmahnung fordert die Kanzlei NORDEMANN für Nintendo die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Erteilung von weitgehenden Auskunftsansprüchen die Übersendung sämtlicher R4Karten zum Zwecke der Vernichtung.

Darüber hinaus werden Anwaltskosten in Höhe von 8.071,18 € zzgl. 19 % MwSt. aus einen Gegenstandswert von 1.000.000.- € geltend gemacht.

Zudem wird zusätzlich zu den eben genannten Anwaltskosten Schadensersatz gefordert.

Dem Schreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.


3. Erste-Hilfe-Tipps bei Erhalt einer Nintendo-Abmahnung


Bewahren Sie Ruhe, lassen aber keinesfalls die gesetzten Fristen verstreichen. Nach Fristablauf droht nämlich ein gerichtliches Verfahren, welches im Falle einer Klage allein für die 1. Instanz aufgrund des hohen Gegenstandswertes von 1.000.000.- € ein Prozesskostenrisiko von fast 50.000.- € auslösen kann. Diese Kosten sind dann von der Partei zu tragen, die das Gerichtverfahren verliert.

Unterschreiben Sie nicht die von NORDEMANN der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung (diese ist nach unserer Auffassung zu weit gefasst) und zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung.

Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt zu wenden! Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen mit fast 17 jähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen gerne zur Verfügung.


4. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder alternativ kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie ein kostenloses Erstgespräch oder unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung mit der Kanzlei Dr. Newerla, indem Sie unverbindlich unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen.

Es wäre hilfreich, wenn Sie die NINTENDO-Abmahnung vorab per E-Mail (info@drnewerla.de) zusenden könnten, damit wir uns optimal auf das Erstberatungsgespräch vorbereiten oder Ihnen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen lassen können.


Wir vertreten Sie gerne zum günstigen Festpreis und das bundesweit!

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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