Magellan-Maritime-Services-Insolvenz – was Anleger jetzt beachten müssen

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Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Sauer gründet eine Interessengemeinschaft unter den Anlegern der Magellan Maritime Services GmbH (MMS). Tausende Anleger, die beim Containerunternehmen Magellan Direktinvestments Container gekauft und so ihr Geld in eine Anlageinvestiert haben, müssen jetzt Angst vor einem Verlust haben.

Die Magellan Maritime Services GmbH hat beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz beantragt.

Das Modell des Direktinvestments in Container durch die Magellan Maritime Services GmbH (MMS)

Die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) haben, nicht wie sonst am Grauen Kapitalmarkt üblich, Anteile an Fondsgesellschaften erworben, die dann die Container gekauft haben, sondern vielmehr direkt in die Container investiert. Die Anleger haben direkt die Container gekauft. Versprochen wurde den Anlegern, dass die Container an Reedereien zu einer Mindestmiete vermietet und diese Mieten den Käufern der Container als Rendite zur Verfügung stehen werden. Nach z. B. 5 Jahren sollen die Container dann von den Anlegern zurückgekauft werden.

Folgen der Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH (MMS)

Es stehen durch die Insolvenz derzeit ca. EUR 400 Mio. auf dem Spiel. Welche Folgen die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) am Ende für die Anleger haben wird, ist derzeit noch völlig unklar.

Möglichkeiten der Anleger der Magellan Maritime Services GmbH (MMS)

Für die Anleger der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) gibt es derzeit unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten

1. Wurde die Investition aufgrund einer Beratung durch einen Vermittler gemacht, bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen einer Fehlberatung. Investoren der Magellan Maritime Services GmbH (MMS) sollten sich daher anwaltlich beraten lassen.

2. Der Kauf kann eventuell aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch heute widerrufbar sein. Anleger sollten daher die Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

3. Die Investoren sollten überprüfen, in welcher Form sie an dem Insolvenzverfahren teilnehmen können, um ihr Geld zu sichern.

4. Möglicherweise macht es auch Sinn, den Container zu verkaufen.

Welche Handlungsmöglichkeit die Richtige ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Anleger sollten sich in jedem Fall bereits jetzt an einen Experten wenden, der sowohl das Bank- und Kapitalmarktrecht, als auch das Insolvenzrecht beherrscht. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll und Insolvenzverwalter Ralph Sauer teilen mit: „Verfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sich geschädigte Anleger einer Kapitalanlage in Interessengemeinschaften organisieren sollten, um so gemeinsam ihre Interessen besser wahren zu können.“

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist eine führende Kanzlei im Bank- und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung in tausenden von Anlegerprozessen. 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie ein Insolvenzverwalter vertreten erfolgreich die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Die Kanzlei hat die Interessengemeinschaft MMS ins Leben gerufen, an der sich Anleger kostenfrei beteiligen können.

Diese hat folgende Vorteile:

  • Es werden die Chancen verbessert, erfolgreich Ansprüche geltend zu machen.
  • Die Kosten werden gering gehalten und verteilt.
  • Durch die Zusammenführung von Informationen bei einem Experten verschaffen sich Anleger einen Informationspool inklusive dessen rechtlicher und wirtschaftlicher Bewertung.
  • Bei Verhandlungen wird eine große Zahl an Geschädigten ernster genommen als der Einzelne.
  • Das Interesse der Presse und Öffentlichkeit ist größer als bei einem Einzelnen.

Kostenfreie Beratung unter:http://www.dr-stoll-kollegen.de/magellan-maritime-services-insolvenz-interessengemeinschaft-der-anleger-das-müssen-anleger-jetztDr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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