Mahnbescheid der Kanzlei Fareds im Auftrag der Herren Bülles und Kindervater – Forderung: 758,57€

  • 3 Minuten Lesezeit

Derzeit liegt unserer Kanzlei ein Mahnbescheid des Amtsgerichtes Euskirchen über einen Forderungsbetrag in Höhe von 758,57€ zur Bearbeitung vor.

Der geltend gemachten Forderung liegt eine Abmahnung der Kanzlei Fareds vom 07.06.2013 zugrunde. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: „DJ Antione - Bella Vita“, an dem die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater die Rechte innehaben.

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen das urheberrechtlich geschützte Musikwerk als Bestandteil der Datei namens „VA – Dance Feista Vol. 7 (2013)“ im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern angeboten zu haben.

Im Abmahnschreiben wurde neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

Widerspruch einlegen?

Wichtiger denn je ist es jedoch an dieser Stelle, richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Folgeabmahngefahr?

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben. Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema