Mahnbescheid rka Rechtsanwälte Amtsgericht Wedding Koch Media GmbH

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Vor Weihnachten hatten wir auf unserem Abmahnblog bereits über die Vielzahl an Mahnbescheiden rund um den Jahreswechsel berichtet, nun liegt uns ein weiterer Mahnbescheid, erneut durch das Amtsgericht Wedding erlassen und durch die Kanzlei rka im Auftrag der Koch Media GmbH beantragt, zur Bearbeitung und Überprüfung vor. Wir erklären Ihnen, wie Sie im Falle des Erhalts eines solchen Mahnbescheids reagieren sollten.

Wie hoch ist die Forderung?

Vorliegend wird ein Betrag in Höhe von 2.319,17 € gefordert. Dieser resultiert aus folgenden Einzelbeträgen:

  • 1.884,60 € für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Filesharing)
  • 44,50 € Gerichtskosten
  • 150,00 € + 20,00 € Rechtsanwaltskosten und Auslagenpauschale
  • 220,07 € Zinsen

Wie sollte ich reagieren?

Bei Erhalt eines Mahnbescheides bestehen noch Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen, dies ist zunächst einmal die wichtigste Nachricht. Es ist nun aber umso entscheidender, keine Fehler zu machen. Daher raten wir von einer Reaktion „im Alleingang“ dringend ab. Ein weiterer wichtiger Rat ist, dass Sie keinesfalls einen Mahnbescheid ignorieren sollten, ansonsten droht die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Wir stehen mit unserer kompetenten Hilfe gerne zur Seite.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wenn Sie sich für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, sind die Kosten von vornherein transparent: Wir vereinbaren mit Ihnen einen festen Pauschalpreis, sodass Sie von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Weitere nützliche Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem aktuellen Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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