Mahnbescheid von IPPC Law aus Berlin – Anwalt hilft sofort!

  • 2 Minuten Lesezeit

Hohe Forderungen erfolgreich abwehren!

Sie haben vom Amtsgericht Wedding einen Mahnbescheid in der Post und sollen für die unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke Schadenersatz zahlen? Im Auftrag der Rechteinhaberin – MG Premium Ltd. – möchte man den Verbraucher, der zugleich auch der Internet-Anschlussinhaber ist, mit einem solchen Mahnbescheid zu einer überhöhten Zahlung bewegen. 

Was ist zu tun?

  • Nutzen Sie eine kostenlose telefonische Erstberatung mit Rechtsanwalt David Werner.
  • Gönnen Sie sich eine Strategie für das Mahnverfahren. 
  • Gerne fertigen wir für Sie den Widerspruch an.

Lassen Sie den Mahnbescheid nämlich liegen, wird man sich einen vollstreckbaren Titel holen (Vollstreckungsbescheid). Die MG Premium Ltd. möchte Ihr Geld. Bei Passivität droht eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, wobei gerade nicht geklärt ist, ob Sie überhaupt in der Haftung stehen. In jedem Fall sind die Forderungen der IPPC Law für solche "einfachen" Filme überhöht. Viele Gerichte sprechen nur einen kleinen Schadenersatz von 100 bis 200 € zu. Offensichtlich dreht es sich nicht um erfolgreiche Produktionen aus der Kinowelt von Hollywood. Dazu ist nicht jeder Anschlussinhaber in der Haftung. Es gibt keine automatische Haftung für den Verbraucher. Daher kann man mit anwaltlicher Hilfe die Forderungen aus dem Mahnbescheid abwehren. 

Kostenlose Erstberatung – bundesweit

Verschenken Sie also keine Zeit. Sie sollten innerhalb von 2 Wochen reagieren. Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung von Baumeister Rosing. Lassen Sie sich zu unserem Teamleiter für Urheberrecht – Rechtsanwalt David Werner – durchstellen. 

Mit der richtigen Strategie sparen Sie am Ende sogar Geld – Ihr Geld!

Was ist vor dem Mahnbescheid passiert?

Dem Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding ist eine IPPC LAW Abmahnung vorausgegangen. Geschäftsführer dieser Abmahnkanzlei ist Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Aktuell stehen im Repertoire dieser Kanzlei ausschließlich Pornofilme. 

Mit der IPPC LAW Abmahnung wird immer eine Urheberrechtsverletzung geahndet. Konkret soll über das Internet daheim ein Pornofilm mit anderen Nutzern geteilt worden sein. Dazu bedient man sich einer Tauschsoftware. Durch das Teilen der Dateien untereinander werden die Filme kostenlos weitergegeben (sog. Filesharing). Das möchte die MG Premium Ltd. als exklusive Inhaberin der Verwertungsrechte unterbinden. Also behauptet man eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG, die dem Anschlussinhaber zugerechnet wird.

Warum der Anschlussinhaber? 

Die Ausgangslage für den Verbraucher ist zunächst schwierig. Man kann ja in seine Wohnung nicht hereinschauen. Daher besteht gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Anschein dafür, dass der Anschlussinhaber diesen Verstoß Down- bzw. Upload persönlich begangen hat.

Es existiert also eingangs eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Internet-Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen (Down- bzw. Uploads) persönlich verantwortlich ist. Gerade der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet regelmäßig täglich und selbst. Daher steht der Abgemahnte mit dem Rücken zur Wand. Folglich müssen Sie sich jetzt wehren. Besonders ist vorstehende Täterschaftsvermutung zu entkräften.

Reagieren Sie richtig! 

Rufen Sie unser Team für Urheberrecht an. Die Erstberatung ist immer kostenlos. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Ihr Helfer bei IPPC Law Mahnbescheid:

  • Soforthilfe am Telefon 9 bis 20 Uhr
  • Zwangsvollstreckung vermeiden
  • Hilfe im Mahnverfahren durch erfahrenen Anwalt 
  • Geldforderung aus dem Mahnbescheid abwehren bzw. deutlich reduzieren

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

> Wer nicht für den Upload haftet, schuldet kein Geld <


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