Mahnbescheide durch Fareds und Schulenberg & Schenk i. A. verschiedener Mandanten

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Derzeit werden uns vermehrt Mahnbescheide aus Filesharing-Verfahren zur Prüfung vorgelegt. Es handelt sich um Verfahren, in denen zwar jeweils eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, die Zahlung des Betrages jedoch verweigert wurde. Eine Vielzahl der Mahnbescheide wird dabei durch die Kanzleien Fareds sowie Schulenberg & Schenk im Auftrag deren jeweiliger Mandanten beantragt.

Das Mahnbescheidverfahren zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es für den Gläubiger eine kostengünstige und weniger zeitaufwendige Alternative zum Gerichtsverfahren ist. Allerdings wird der geltend gemachte Anspruch jeweils nicht richterlich geprüft, so dass Einwendungen hiergegen erst einmal unberücksichtigt bleiben.

Da allerdings auf Grundlage eines unwidersprochenen Mahnbescheides auch ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden kann, sollte hier nicht untätig geblieben werden. Die Einlegung des Widerspruchs sollte binnen 2 Wochen erfolgen, da anschließend der Vollstreckungsbescheid jederzeit von der Gläubigerseite beantragt werden kann.

Über das jeweilige Vorgehen im konkreten Einzelfall sollten Betroffene sich anwaltlich beraten lassen.

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Rechtsanwalt Matthias Lederer

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Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

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