Mahnung der Global Finance Network, Horizon Connect Global S.L.U. oder Jedermann Inkasso erhalten?
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Haben auch Sie ein Mahn-Schreiben der Global Finance Network bzw. Horizon Connect Global S.L.U erhalten? Werden Sie von der Jedermann Inkasso GmbH zur Zahlung aufgefordert? Dann lesen Sie hier unbedingt weiter…
Sin die Forderungen der Global Finance Network und Horizon Connect Global S.L.U berechtigt?
Zahlreiche Mandanten kontaktieren uns wegen derartiger Forderungsschreiben, die durch Global Finance Network bzw. Horizon Connect Global S.L.U. gegenüber Verbrauchern in Deutschland versendet werden.
Diese Forderungen rufen bei den Betroffenen häufig Verunsicherung hervor – insbesondere deshalb, weil teilweise auch die Jedermann Inkasso GmbH als Inkasso-Unternehmen in diesem Zusammenhang aktiv wird. Unsere Kanzlei unterstützt deutschlandweit Betroffene bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und klärt rechtliche Missverständnisse zuverlässig auf.
Worum handelt es sich bei diesen Forderungen bzw. welche Leistungen liegen den Rechnungen zugrunde?
Viele Forderungen der Global Finance Network bzw. der Horizon Connect Global S.L.U. beruhen angeblich auf Verträgen, die über angestrebte Darlehensvermittlungen zustande gekommen sein sollen, tatsächlich scheint dieser Anbieter aber sog. „Finanzsanierungen“ und keine Vermittlung von „Krediten“ anzubieten. Es ist daher zu prüfen, ob überhaupt ein Vertrag zwischen dem Betroffenen und diesem Anbieter zustande gekommen ist. Sofern dies der Fall ist, hat eine weitergehende Prüfung – insbesondere auch hinsichtlich des vereinbarten Leistungsinhaltes – zu erfolgen: wollte der Betroffene überhaupt einen solchen Vertrag über eine (angebliche) Finanzsanierung abschließen ?!
Ist die Forderung berechtigt?
Ob die Forderungen rechtlich durchsetzbar sind, hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein gültiger Vertrag zwischen dem Betroffenen und dem Unternehmen zustande gekommen ist. Dabei ist stets zu prüfen, ob die Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss, insbesondere die transparente Information über Preis- und Vertragskonditionen, eingehalten wurden.
Nicht selten stellt sich bei den übermittelten Forderungen heraus, dass Verbraucher keine ausreichenden Informationen über die Kostenpflicht und die Vertragsbindung erhalten haben. Nach deutschem Recht ist ein Vertrag nur wirksam, wenn der Verbraucher klar und deutlich über die wesentlichen Vertragsbestandteile aufgeklärt wurde (§ 312c BGB). Ist dies nicht geschehen, ist der Vertrag unwirksam, und die daraus resultierende Forderung ist als unbegründet anzusehen.
Welche Rolle spielt die Jedermann Inkasso GmbH?
Die Jedermann Inkasso GmbH agiert als Inkassodienstleister für die Global Finance Network bzw. Horizon Connect Global S.L.U. Sie übernimmt die Aufgabe, die Forderungen im Namen dieser Unternehmen bei den Verbrauchern einzutreiben. Dabei wird typischerweise versucht, durch standardisierte Schreiben den Eindruck zu erwecken, dass es sich um rechtlich einwandfreie und durchsetzbare Forderungen handelt. Ob dies tatsächlich der Fall ist, unterliegt einer Einzelfallprüfung.
Was sollte man tun?
Zunächst gilt es, Ruhe zu bewahren und die Forderung kritisch zu prüfen. Ein unüberlegtes Bezahlen der geltend gemachten Beträge sollte unbedingt vermieden werden. Es ist ratsam, folgende Schritte zu gehen:
- Prüfen Sie die Plausibilität: Stellen Sie sich die Fragen, ob Sie tatsächlich einen Vertrag abgeschlossen haben, wann und wie dies erfolgt sein könnte, und ob Sie ausreichend über die Kosten informiert wurden.
- Dokumentieren Sie den Vorgang: Sammeln Sie alle relevanten Schriftstücke, E-Mails oder Gesprächsnotizen, die im Zusammenhang mit der Forderung stehen. Diese können später im Rahmen einer rechtlichen Prüfung wichtig sein.
- Reagieren Sie auf Mahnschreiben: Es ist notwendig, auf Mahnungen korrekt zu reagieren und Widerspruch einzulegen, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Ein einfaches Ignorieren kann zu einer Eskalation (z.B. einem gerichtlichen Mahnverfahren) führen.
Sollten Betroffene im Unsicheren sein, wie sie konkret vorgehen sollen, ist es sinnvoll, frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.
Wie können wir helfen?
Unsere Kanzlei hat eine umfassende und langjährige Erfahrung in der Abwehr von unberechtigten Forderungen. Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung der vorgeworfenen Forderungen gegen Sie und klären, ob tatsächlich ein vertragsrechtlicher Anspruch besteht. Sollten wir feststellen, dass die Forderungen unbegründet sind, ergreifen wir die notwendigen Schritte, um diese effektiv abzuwehren.
Für unsere Mandanten übernehmen wir:
- Die rechtliche Prüfung der Forderung: Wir analysieren die vorliegenden Vertragsunterlagen sowie die Korrespondenz mit den Forderungsstellern und prüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind.
- Die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen: Wir setzen uns direkt mit der Jedermann Inkasso GmbH oder anderen beteiligten Dienstleistern in Verbindung und setzen dort Ihre Rechte durch.
- Die Abwehr unzulässiger Forderungen: Sollten sich die Forderungen als unzulässig herausstellen, leiten wir alle rechtlich notwendigen Schritte zur endgültigen Klärung ein, z.B. Widersprüche, Einwendungen gegen Mahnverfahren oder gerichtliche Maßnahmen.
Unsere langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten gegen dubiose Forderungsunternehmen stellt sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und unnötige Zahlungen vermieden werden können.
Fazit: Effektiver Schutz gegen unberechtigte Forderungen
Die Global Finance Network, Horizon Connect Global S.L.U. und die mit ihnen arbeitende Jedermann Inkasso GmbH machen regelmäßig Forderungen geltend, die bei Verbrauchern für Verunsicherung sorgen. Ob diese Forderungen berechtigt sind, muss im Einzelfall geprüft werden – insbesondere, wenn keine klaren Angaben zu Vertragsbedingungen und Kosten gemacht wurden.
Gerne nehmen wir per E-Mail eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung einer erhaltenen Mahnung vor:
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit bundesweit gern zur Verfügung.
Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: anfrage@e-commerce-kanzlei.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.e-commerce-kanzlei.de
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Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Stand: 30.01.2025
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