Mai 2025: IPPC LAW–Abmahnung der B1 Recordings GmbH wegen Nutzung des Songs „Pedro“ auf Instagram erhalten ?Wir helfen!

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Auch im Mai 2025 (Stand 20.05.2025) mehren sich erneut Abmahnungen durch die Kanzlei IPPC LAW (Rechtsanwalt Daniel Sebastian) im Namen der B1 Recordings GmbH wegen der Verwendung des Songs „Pedro“ – in vielen Fällen auf Instagram aber auch auf TikTok. Betroffene finden hier eine erste rechtliche Einschätzung:


Nach wie vor werden Nutzerinnen und Nutzer von Plattformen wie Instagram und anderen sozialen Netzwerken von der B1 Recordings GmbH, vertreten durch die Kanzlei IPPC LAW und Rechtsanwalt Daniel Sebastian, wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße in Bezug auf den Pedro-Song abgemahnt.

Erst heute (20.05.2025) wurde mir eine weitere Abmahnung zur Prüfung vorgelegt. Das zugrunde liegende Schreiben ist auf den 07.05.2025 datiert, mit Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 14. Mai 2025.

Konkret wird den Betroffenen vorgeworfen, dass sie die Tonaufnahme „Jaxomy x Agatino Romero x Raffaella Carrà – Pedro“ oder einen Remix hiervon ohne entsprechende Rechte öffentlich gemacht haben. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe und zeigen auf, wie im Ernstfall am besten zu reagieren ist.

Wir haben bereits vor Kurzem hier auf anwalt.de über die aktuelle Pedro-Abmahnwelle berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-mai-2025-weitere-abmahnungen-wegen-des-songs-pedro-tiktok-durch-ippc-law-fuer-b1-recordings-gmbh-im-umlauf-242453.html


1. Was steckt hinter den IPPC LAW-Abmahnungen (Pedro) ?


Im Mittelpunkt der Abmahnungen steht der Vorwurf, dass die B1 Recordings GmbH Inhaberin ausschließlicher Nutzungsrechte an der Aufnahme „Pedro“ sei und dass diese Rechte verletzt wurden.


Das soll geschehen sein, indem der Song ohne erforderliche Lizenz über Instagram oder ähnliche Plattformenveröffentlicht wurde.
Dabei unterstellt die Kanzlei eine Nutzung im kommerziellen Kontext – für diesen bieten die Standardlizenzen von Instagram & Co. nach Ansicht der Rechteinhaberin keine ausreichende rechtliche Absicherung.

Den Nutzerinnen und Nutzern wird damit eine unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung vorgeworfen.


2. Was verlangt die B1 Recordings GmbH konkret?


In der mir am 20.05.2025 vorgelegten Abmahnung werden folgende Forderungen aufgelistet:

Schadensersatz: 1.500,- €

Anwaltskosten (netto): 1.021,- € (ausgehend von einem Streitwert von 16.500,- €)

Ermittlungskosten: 229,- €

Insgesamt also eine Summe von 2.987,50 €.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, mit der sich die Betroffenen verpflichten, den Titel künftig nicht mehr ohne Genehmigung zu verwenden.

Wichtig: 

Unterschreiben Sie keinesfalls voreilig die beigefügte Unterlassungserklärung! Lassen Sie diese unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen.


3. Unsere Handlungsempfehlungen bei Erhalt einer „Pedro“-Abmahnung


Falls auch Sie ein entsprechendes Schreiben von IPPC LAW erhalten haben, beachten Sie bitte die folgenden Schritte:


a) Abmahnung ernst nehmen – Fristen wahren!


Urheberrechtliche Abmahnungen können ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wer die gesetzten Fristen unbeachtet lässt oder nicht reagiert, riskiert teure gerichtliche Schritte.


b) Kein direkter Kontakt zur Kanzlei IPPC LAW


Vermeiden Sie es, selbst mit der Kanzlei in Kontakt zu treten. Auch scheinbar harmlose Auskünfte können zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.


c) Keine unüberlegten Zahlungen oder Unterschriften


Unterzeichnen Sie nicht vorschnell die Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlung, bevor die Abmahnung nicht anwaltlich überprüft wurde. Ein unbedachtes Vorgehen kann unnötige Verpflichtungen nach sich ziehen.


4. Einigung kann im Einzelfall wirtschaftlich sinnvoll sein 


Sollten sich die Vorwürfe im Einzelfall als rechtlich tragfähig herausstellen, besteht in vielen Fällen dennoch die Möglichkeit, eine wirtschaftlich vertretbare Einigung zu erzielen.


Unsere Kanzlei übernimmt in solchen Fällen die Verhandlung und sorgt für eine rechtssichere Erledigung der Angelegenheit.


5. Jetzt kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder Erstgespräch anfordern!


Gerne können Sie uns Ihr Abmahnschreiben zur Verfügung stellen – wir prüfen dieses unverbindlich im Rahmen einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Pedro-Abmahnung an: info@drnewerla.de 

Alternativ steht Ihnen unser Team auch für ein kostenloses telefonisches Erstgespräch zur Verfügung:

📞 0471 / 483 99 88 0


Wir vertreten Sie bundesweit – schnell, zuverlässig und zum günstigen Festpreis.


Foto(s): Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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