Managerhaftung - Risiken finanzieller Inanspruchnahme für Manager

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In den letzten Jahren ist das Klima für Vorstände und Geschäftsführer in Deutschland deutlich rauer geworden. Die Haftungsrisiken der verantwortlichen Manager haben sich signifikant erhöht.

Inanspruchnahme nach Ausscheiden aus dem Management

Vorstände und Topmanager können nach ihrem Ausscheiden aus einem Unternehmen grundsätzlich nicht mehr damit rechnen, dass vergangenes Fehlverhalten für sie ohne Folgen bleibt. Dies gilt auch für ehemalige Unternehmensinhaber, die mit dem Verkauf ihres Unter-nehmens aus der Geschäftsführung ausscheiden.

Spannungsfeld von unternehmerischem Handeln und Haftung

Dreh- und Angelpunkt der Managerhaftung ist die Frage, ob gesetzliche und vertragliche Pflichten in den Grenzen des unternehmerischen Ermessens eingehalten worden sind.

In der Praxis kommt den Haftungsvoraussetzungen der „Business Judgement Rule“ gemäß § 93 Abs. 1 S. 1 AktG besondere Bedeutung zu. Diese Vorschrift findet auf das Management in anderen Gesellschaftsformen, so etwa auch bei der GmbH, entsprechende Anwendung.

Eine Verletzung organschaftlicher Pflichten ist danach ausgeschlossen, wenn der Manager bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Die Grenzen sind fließend, die Fallgestaltungen vielfältig. Die Beweislast pflichtgemäßer Aufgabenwahrnehmung liegt hier bei dem betroffenen Vorstands bzw. Geschäftsführer.

Hier kommt es auf exzellentes rechtliches Know-how, Erfahrung und strategische Weitsicht an, um eine Haftung erfolgreich abzuwehren oder einen angemessenen Interessenausgleich zu erzielen.

D&O-Versicherung schützt Geschäftsführung und Unternehmen

D&O-Versicherungen schützen primär die Geschäftsführung, mittelbar aber auch das geschädigte Unternehmen. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist daher für alle Beteiligten unter den jeweils eigenen Risikovorsorgegesichtspunkten durchaus sinnvoll.

Spätestens wenn der Versicherungsfall eintritt, ist eine professionelle anwaltliche Betreuung der Beteiligten erforderlich. Bei Görtz Rechtsanwälte arbeiten Spezialisten für Wirtschafts- und Haftungsrecht. Wir legen großen Wert auf eine konstruktive Vorgehensweise und sachliche Kommunikation mit dem Beteiligten – dem geschädigten Unternehmen, dem betroffenen Manager und dem involvierten D&O-Versicherer, um eine rechtlich und wirtschaftlich angemessene Lösung für alle Beteiligten zu erreichen.

Haftungsrisiken des Managements bei Unternehmenskäufen und -verkäufen

Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen mehren sich Fälle der Inanspruchnahme von Geschäftsführern oder Vorständen für unternehmerische Entscheidungen, die sich im Nach-hinein als Fehlschlag herausgestellt haben. Beflügelt wird diese Entwicklung durch den rechtlichen Umstand, dass die Kontrollorgane der Unternehmen bei Nichtinanspruchnahme der Leitungsorgane die eigene Haftung fürchten müssen.

Gerade bei M&A-Transaktionen liegt es in der Natur der Sache, dass die unternehmerisch „richtige“ Entscheidung sich erst lange nach der Unternehmensübertragung herausstellt. Es ist daher umso wichtiger, dass die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen so dokumentiert werden, dass sie für dem beweisbelasteten Geschäftsführer/Vorstand auch nach seinem Ausscheiden noch verfügbar sind.

Natalia DinnebierAxel Steiner
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht Rechtsanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht

 


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