Mangelndes Engagements des Vaters ist kein Grund für Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge

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Bei der Trennung der Kindeseltern stellt sich häufig die Problematik, dass dann erstmals die Beteiligung des nicht betreuenden Elternteils an wichtigen, kindbezogenen Angelegenheiten infrage gestellt wird.

Während der intakten Ehe wurde diese Aufgabe meist unproblematisch ebenfalls nur von einem Teil übernommen und ausgeübt, mit Vollzug der Trennung ändern sich die Voraussetzungen. Der Ruf nach einer Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist dann meist sehr laut.

Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die elterliche Sorge gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines 13jährigen Kindes aufrecht zu erhalten sein kann, wenn eine ausreichende Kommunikations­bereitschaft und -fähigkeit der Eltern im Übrigen gegeben ist.

Gleichgültigkeit eines Elternteils kann nur dann Grundlage für eine gerichtliche Entscheidung der elterlichen Sorge werden, wenn der betreffende Elternteil sich überhaupt nicht um das Kind kümmert. Mangelndes Engagement muss aber nicht zur alleinigen Sorge führen, wenn die Eltern sonst zusammenarbeiten können und das gebotene Maß an Gemeinsamkeiten und wenigstens ein gewisses Interesse für das Kind vorhanden ist.

Dabei ist immer auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.

Gerade dann, wenn es konkret keinen Anlass für eine weitergehende Kommunikation zwischen den Eltern gegeben hatte, ist es auch unschädlich, wenn diese auf ein Minimum reduziert ist.

Gerade auch dann, wenn unter Berücksichtigung des Alters des Kindes und seines klar definierten Willens, beispielsweise keinen oder nur sehr wenig Umgangskontakte zum anderen Elternteils zu unterhalten, dieser Elternteil sich weiter zurücknimmt um dem Willen seines Kindes Rechnung zu tragen, ist die Entscheidung über die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge an andere Kriterien zu knüpfen.

Es muss dann ein nachweisbares Desinteresse, gegebenenfalls sogar eine bewusste Blockadehaltung des betreffenden Elternteils hinzukommen.


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Foto(s): Bild von Cheryl Holt auf Pixabay

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