Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, BVB Merchandising GmbH

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Unserer Kanzlei wurde erneut der Auftrag zur Verteidigung gegen eine Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erteilt.

Im Abmahnschreiben wird gerügt, dass über die Internethandelsplattform eBay schwarz-gelbe Aufkleber zum Kauf angeboten und dabei mit „BVB“ und dem Vereinslogo beworben wurden.

Die BVB Merchandising GmbH macht daher Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und ein Anspruch auf Schadensersatz gem. §§ 14, 15 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB geltend.

Die Problematik des Falles liegt darin, dass neben der der Abgabe einer nachteilig vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Auskunft über den Umfang der Markenrechtsverletzung eingefordert wird. Diese dient regelmäßig zur Vorbereitung eines Schadensersatzes. Diese könnte ggfs. zusätzlich zu den geforderten Abmahnkosten (hier 1.531,90€) gefordert werden.

Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung ignorieren. Es könnte dann eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden wäre.

Der Sachverhalt sollte insbesondere zur Frage des tatsächlich gewerblichen Handelns bzw. einer geschäftlichen Tätigkeit, was die Voraussetzung für eine markenrechtliche Verletzung ist, überprüft werden. Sofern der Vorwurf berechtigt ist, sollte zur Vermeidung eines kostenträchtigen Rechtstreites ein Vergleich angestrebt werden. Häufig lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden.

Lassen Sie sich durch einen Fachanwalt im Gewerblichen Rechtschutz beraten.

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

Sofern Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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