BVB-Merchandising-Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen

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Eine umfangreiche markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erreichte kürzlich einen unserer Mandanten.

Ihm wird vorgeworfen, durch den Verkauf von Schlüsselanhängern über eBay gegen marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften zu verstoßen. Der Verstoß liege darin, dass unser Mandant die Schlüsselanhänger mit „BVB“, „Borussia Dortmund“ und dem Logo „BVB 09“ beworben haben soll, ohne dass die BVB Merchandising GmbH hierzu zugestimmt habe. 

Die genannten Wörter und das Logo seien als Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt und dürften daher nur vom Markenrechteinhaber oder dazu berechtigten Dritten genutzt werden. Da eine solche Berechtigung bei unserem Mandanten nicht vorliege, stelle sich die Nutzung der Marken zur Bewerbung als Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar. 

Der Wettbewerbsverstoß liege darin, dass unser Mandant den Ruf der BVB Merchandising GmbH ausbeute, § 6 II Nr. 4 UWG i. V. m. 3 I UWG.

Wegen der vermeintlichen gerügten Verstöße wird unser Mandant zu folgendem aufgefordert:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz, der noch zu beziffern ist
  • Erteilung einer Auskunft, u.a. über Hersteller der Produkte, Anzahl der Verkäufe, erzielten Gewinn
  • Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.348,94 €

Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende dazu, eine bestimmte Handlung in Zukunft nicht erneut vorzunehmen und im Falle eines Verstoßes hiergegen eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Der Schadensersatz kann erst dann konkret berechnet werden, wenn die angeforderte Auskunft erteilt wurde. 

Der Schadensersatz berechnet sich grundsätzlich nämlich unter anderem nach dem erzielten Gewinn oder den insgesamt verkauften Produkten. Aus diesem Grund ist es außerordentlich wichtig, dass die Auskunft durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nach vorheriger Prüfung der Sachlage erteilt wird. Die Anwaltskosten wurden nach einem Streitwert von 100.000,00 € berechnet.

Abmahnung ignorieren?

Die vorliegende Abmahnung sollten Sie bei Erhalt nicht ignorieren. Sofern nach anwaltlicher Prüfung feststeht, dass tatsächlich ein Verstoß vorliegt, sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Ggf. sollte eine modifizierte Form der Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung verteidigen?

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist es noch nicht zu spät. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz und Urheber- und Medienrecht steht Ihnen im gesamten Bundesgebiet gerne zur Seite. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Wir empfehlen Ihnen in diesem Zusammenhang auch unseren Videobeitrag, in dem Rechtsanwalt Dirk Dreger erklärt, worauf es bei einer Abmahnung durch die BVB Merchandising GmbH ankommt. Sie finden das Video innerhalb dieses Beitrages.

Beachten Sie bei einer Abmahnung:

  • Keine Fristen verpassen
  • Abmahnung nicht ignorieren
  • Keine selbständige Reaktion
  • Unverzüglich spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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