Markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Egot”

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Auch uns wurde nunmehr durch unsere Mandantschaft eine markenrechtliche Abmahnung der Vinirette GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei Vorberg & Partner vorgelegt.

Gerügt wird die Verletzung von Markenrechten an der Wortmarke „Egot" in Verbindung mit dem Vertrieb von elektronischen Zigaretten.

Im Internet war bereits davon zu lesen.

In der Abmahnung werden neben der obligatorischen Unterlassungserklärung Schadensersatz und Auskunftsansprüche geltend gemacht. Es werden Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe 25.000,00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 911,80 € gefordert.

Bei Erhalt dieser Abmahnung sollte unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da insbesondere die beigefügte Unterlassungserklärung in der beigefügten Form nicht unterschrieben werden sollte. Diese bedarf je nach Fallgestaltung einer Modifizierung.

Ferner muss die Abmahnung auf Ihre Berechtigung überprüft werden.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzte Frist. So ist mir bereits durch einen Kollegen, der ebenfalls einen Adressaten dieser Abmahnung vertritt, mitgeteilt worden, dass die Kanzlei Vorberg & Partner konsequent eine einstweilige Verfügung gegen seine Mandantschaft beantragt und auch erhalten hat.

Sollten Sie Adressat dieser Abmahnung sein, lassen Sie sich unbedingt beraten. Auch wir stehen Ihnen hierzu bundesweit selbstverständlich zur Verfügung.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir vertreten bundesweit


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