Markenrechtliche Abmahnung der Wortmann KG Internationale Schuhproduktion

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Die Fa. Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen spricht anwaltlich vertreten durch die von ihr beauftragten Rechtsanwälte/Patentanwälte eine markenrechtliche Abmahnung wegen der unbefugten Nutzung der zu Ihren Gunsten geschützten Marke "Tamaris" aus. Letztere ist als Unionsmarke, Deutsche Marke und Internationale Marke auf die Wortmann KG Internationale Schuhproduktionen als Rechteinhaberin eingetragen.

Was wird gefordert ?

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden namens und im Auftrag der Wortmann KG Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Ferner wird auch ein Anspruch auf Vernichtung und Rückruf der streitgegenständlichen Artikel geltend gemacht sowie zur Entfernung der rechtsverletzenden Artikel aus den Vertriebswegen gefordert.

Die für die Abmahnung geltend gemachten Kosten werden dem Adressaten der Abmahnung seitens der Anwälte der Wortmann KG Internationale Schuhproduktion aus einem Gegenstandswert iH.v 100.000,- Euro aufgegeben, woraus sich eine Forderung iHv. 2.584,09 Euro ergibt.

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