Markenrechtliche Abmahnung von Schreiber Hahn Sommerland für die Bodum AG wegen „Bodum“ Wir helfen!

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Die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerland verfolgt im Auftrage der Bodum AG Markenrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung der Begriffsmarke „Bodum“. Diese Marke ist zugunsten der Pi-Design AG, Schweiz, einer Schwesterngesellschaft der Bodum AG, geschützt. Die ausschließlichen Rechte der Marke sind der Bodum AG eingeräumt worden.

Was wird vorgeworfen?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Haushaltsgeräte unter der Marke „Bodum“ erworben und anschließend weiterverkauft zu haben. Dies geschah ohne Zustimmung der Bodum AG.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Schreiber Hahn Sommerland fordert im Namen von Bodum die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:

  • Beseitigungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Schadensersatzanspruch

Weiterhin wird der Abgemahnten wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Dafür wird für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Streitwert von 100.00,00 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf 2.171,50 €.

Was tun im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen. Hier muss zunächst unbedingt geprüft werden, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind, der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung betrifft nämlich auch den Lieferanten und gegebenenfalls gewerbliche Abnehmer. Nehmen sie eine solche Abmahnung trotzdem ernst, da bei falscher Reaktion hohe Zahlungen drohen.

Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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