Update 2024: Abmahnung KLAKA Rechtsanwälte für BMW AG (M,Mini,MDrive) erhalten? Wir helfen Ihnen!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im Jahr 2024 sind weitere BMW-Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte aus München im Umlauf. Mit diesem Beitrag möchten wir Betroffenen von einer BMW-Abmahnung eine erste Hilfestellung mit konkreten Handlungsempfehlungen geben.


Die KLAKA Rechtsanwälte aus München versenden bereits seit längerem Abmahnungen für die BMW AG aufgrund Verletzung des Markenrechts an den Marken der BMW AG.

Wir erhalten seit mehreren Jahren regelmäßig Anfragen von Betroffenen von Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG erhalten haben. Auch in den letzten Wochen wurden uns mehrere Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte für die BMW AG vorgelegt. 


In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über BMW-Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte berichtet. Hier finden Sie einige Beiträge von uns hierzu:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorsicht-abmahnung-markenrecht-klaka-rechtsanwaelte-mahnen-im-auftrag-von-bmw-ab_086461.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-2024-abmahnung-bmw-ag-von-den-klaka-rechtsanwaelten-erhalten-das-muessen-sie-jetzt-tun-209450.html



Die BMW AG vertreibt eine große Vielzahl an eingetragenen Marken, unter anderem Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken sowie die Farbmarke (Unionsmarke) mit den M Farben (Blau, Violett und Rot). Bei der Bezeichnung „BMW“ handelt es sich um eine berühmte Marke, die daher einen größeren Markenschutz genießt.


Insbesondere die Bezeichnungen „BMW“, „M1“, „M“, „Mini“ und „MDrive“ (M-Markenserie allgemein) werden zum Gegenstand vieler Abmahnungen gegen Online-Händler auf eBay oder Amazon.


Was wird von KLAKA im Auftrage der BMW AG vorgeworfen?


In dem Ihnen zugesandten Schreiben der KLAKA Rechtsanwälte wird Ihnen vorgeworfen, widerrechtlich gegen eine der geschützten Marken der BMW AG verstoßen zu haben. Zusätzlich wird Ihnen vorgeworfen, Autoteile für Fahrzeuge der Marke "BMW" anzubieten, die nicht von der BMW AG autorisiert sind. Die Klaka Rechtsanwälte fügen dem Schreiben Registrierungsnachweise sowie eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit den aufgeführten Verstößen als Anlagen bei.


Was wird von KLAGA für die BMW AG verlangt?


Die KLAKA Rechtsanwälte fordern im Namen der BMW AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf vorformuliert beiliegt. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:


  • Umfangreiche Auskunftsansprüche, z.B. Lieferschein, Rechnungen, Ein- und Verkaufspreis, Herkunft der Produkte etc.
  • Schadensersatzansprüche (nach Auskunftserteilung)


Weiterhin wird der Abgemahnte wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Erfahrungsgemäß werden für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ein Gegenstandswert von bis zu 600.000,00 € zugrunde gelegt. Die Höhe des Gegenstandswerts ist abhängig vom Umfang der Markenrechtsverletzung(en) sowie dessen Schwere.

Eine nicht zu unterschätzende Besonderheit ausweislich der Geltendmachung der Abmahnkosten seitens der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte ist, dass diese die Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,5 (anstatt den üblichen 1,3) berechnen, wodurch die Abmahnungen der Klaka Rechtsanwälte deutlich teurer ausfällt als von Abmahnungen mit gleichem Gegenstandswert.


Somit können die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten  6.929,97 € brutto betragen. Eine BMW-Abmahnung aufgrund einer Markenrechtsverletzung durch einen Online-Händler mit einem höheren Gegenstandswert als 600.000,00 € lag unserer Kanzlei bisher nicht vor, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Der Durchschnitt wird nach einem Gegenstandswert von 400.000,00 € berechnet (5.634,06 € brutto)


Was tun im Falle einer BMW-Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte?

Sollten Sie von einer BMW-Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung und tätigen Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Markenrechtverletzung überhaupt besteht.

Bitte wenden Sie sich vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt! Wir von der Kanzlei Dr. Newerla unterstützen Sie gerne.

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung über die KLAGA Rechtsanwälte erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Festpreis an. Zudem haben wir bereit über Jahre hinweg mehere Mandanten gegen die BMW-Abmahnungen von KLAKA vertreten und können daher die Gegenseite sehr gut einschätzen und Ihnen helfen, eine optimale wirtschaftlich sinnvolle Lösung fmit Ihnen zu finden.

Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre BMW-Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten.

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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